Wohnen im Ausland - automatische Beendigung
Wenn Sie oder ein Vertragspartei in einer Gemeinschaftsbeziehung den Wohnsitz ins Ausland verlegen, gilt das Bankpaket als beendet. Legen Sie eine amtliche Meldebestätigung oder Abmeldebescheinigung als Nachweis bei der Kündigung bei.
Anzuwendende Regel: Vertragsinformationen und interne Bestimmungen der Bank sowie das Zugangsprinzip des Obligationenrechts.
Preisänderung durch die Bank
Wenn die Bank die Paketgebühr erhöht, prüfen Sie die AGB auf Widerrufs- oder Sonderkündigungsrechte. Missbräuchliche Klauseln können nach Art. 8 UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) angreifbar sein. Legen Sie die schriftliche Mitteilung über die Preisänderung als Beleg vor.
Todesfall des Kontoinhabers
Im Todesfall melden Erben oder bevollmächtigte Personen den Tod an die Bank und legen eine Sterbeurkunde und Erbschein oder Beglaubigung vor. Die Bank regelt Konten und Paketbeendigungen nach internen Regelungen und gesetzlichen Nachlassregeln; der Eingang der Dokumente entscheidet über die Wirksamkeit (Zugangsprinzip).
Rechtliche Gründe - Rücktritt oder außerordentliche Kündigung
Außerordentliche Kündigungen wegen schwerer Vertragsverletzung seitens der Bank oder des Kunden müssen mit Belegen dokumentiert werden (z. B. fehlerhafte Abrechnungen, nicht erfüllte Leistungen). Erwähnte Rechtsgrundlagen: Obligationenrecht (Vertragsrecht) und Art. 8 UWG für missbräuchliche Klauseln.
Ende einer Mindestlaufzeit
Wenn Ihr Vertrag eine Mindestlaufzeit enthält, kündigen Sie fristgerecht zum Ablaufdatum gemäss Vertragsbestimmungen. Reichen Sie die Kündigung so ein, dass sie nachweislich vor Ablauf eintrifft (Einschreiben mit Rückschein).
Widerruf / Rücktritt (Cooling-off)
In der Schweiz besteht kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Abonnements. Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Anbieter es ausdrücklich gewährt oder bei Haustür- und Telefonverkäufen (Art. 40a ff. OR). Bei Bonviva ist kein gesetzliches Widerrufsrecht in den verfügbaren Informationen dokumentiert.