Umzug ins Ausland
Wenn Sie in ein anderes Land ziehen, ist eine Kündigung möglich, sofern der Vertrag oder die AGB keine anderslautende Pflicht nennen. Legen Sie eine Meldebestätigung oder Abmeldebestätigung bei. Die Wirksamkeit richtet sich nach dem Zugangsprinzip: Die Kündigung ist erst wirksam, wenn sie beim Anbieter eintrifft.
Anwendbares Recht: Zugangsprinzip (Obligationenrecht - Grundsatz in der Schweiz).
Preisänderung durch Anbieter
Bei einer Preiserhöhung prüfen Sie die Vertragsklausel zu Preisänderungen. Falls Ihnen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, senden Sie eine schriftliche Kündigung mit Bezug auf die Preiserhöhung und fordern eine Bestätigung an. Wenn das Vertragsrecht kein Widerrufsrecht bei Preisänderung gewährt, gilt weiterhin der Vertrag bis zum nächsten Kündigungszeitpunkt.
Anwendbares Recht: Obligationenrecht (vertragsrechtliche Grundsätze) und Art. 3 UWG für unlautere Geschäftspraktiken.
Tod des Karteninhabers
Erben oder bevollmächtigte Personen müssen eine Kopie der Sterbeurkunde und einen Erbschein oder Vollmacht vorlegen. Senden Sie eine schriftliche Kündigung an die Postadresse und fordern Sie Auskunft über Restguthaben.
Anwendbares Recht: Zugangsprinzip (Kündigung wirkt bei Eingang beim Anbieter).
Legitimer Grund (z. B. Missbrauch oder Nichtleistung)
Bei Missbrauch der Karte oder wenn der Anbieter vertragliche Leistungen nicht erbringt, fordern Sie schriftlich Abhilfe und kündigen bei fehlender Reaktion. Belege: Transaktionsnachweise, Korrespondenz mit Support. Art. 3 UWG kann relevant werden, wenn unlautere Praktiken vorliegen.
Anwendbares Recht: Art. 3 UWG; Obligationenrecht für Vertragsverletzung.
Ende der Mindestlaufzeit
Wenn eine Mindestlaufzeit bestanden hat, müssen Sie die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Wenn die AGB eine automatische Verlängerung vorsehen, ist diese Praxis auf ihre Zulässigkeit zu prüfen; missbräuchliche Klauseln sind nach Art. 8 UWG anfechtbar.
Anwendbares Recht: Obligationenrecht; Art. 8 UWG für missbräuchliche Klauseln.
Widerruf / Cooling-off
In der Schweiz besteht KEIN allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Abos wie in der EU. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gilt nur bei Haustürgeschäften und Telefonverkauf (Art. 40a ff. OR). Für Supercard gilt kein nationales Widerrufsrecht, ausser dies wäre ausdrücklich im Vertrag geregelt.
Anwendbares Recht: Art. 40a ff. OR (Haustür- und Telefonverkauf), kein EU-Widerrufsrecht in der Schweiz.