EDSH easy light / temp Einheitstarif
CHF 0.1438/kWh
/ mois
14.38 Rp./kWh (inkl. MwSt.), geeignet für Kunden mit geringem Nachtverbrauch
Billoff Unbegrenztes Abo: CHF 0.84 Aktion für 48 Std., danach CHF 45.57 pro Monat ohne Bindung

Wir erstellen und versenden Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an Energiedienst
Absender

Empfänger
Digitales Einschreiben mit Empfangsbestätigung
Betreff : Kündigung des Vertrags mit Energiedienst

Schritt-für-Schritt Anleitung zum Energiedienst kündigen: Fristen, Mustertext, Adresse und Rechte in der Schweiz. Aktualisiert 2026.
| Schnellste Methode | E-Mail an [email protected] - sofortige Übermittlung und einfache Aufbewahrung des Versandnachweises |
| Wirksamkeitsverzögerung | Nicht veröffentlicht von Energiedienst |
| Kündigungsfrist | 2 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres (bei Jahresverträgen) - Vertragsstandard laut Energiebranche |
| Kündigungsgebühr | Nicht veröffentlicht von Energiedienst |
| Mindestbindung | Befristung bis Ende des Kalenderjahres nach Vertragsabschluss (Vertragsgewohnheit im Elektrizitätsbereich) |
| Telefon + Öffnungszeiten | Nicht veröffentlicht von Energiedienst |
| Postadresse für Einschreiben | Energiedienst Holding AG, Baslerstrasse 44, CH-5080 Laufenburg, Switzerland |
Energiedienst ist die Handels- und Betreibergesellschaft der naturenergie holding AG mit Sitz in Laufenburg. Die Gruppe bietet Stromprodukte, erneuerbare Energielösungen und Dienste für Privat- und Geschäftskunden in der Schweiz an. Energiedienst gehört zur EnBW-Gruppe und ist historisch seit 1894 tätig.
Das Angebot umfasst klassische Stromlieferverträge, Spezialtarife (z. B. Einheitstarife, Hochtarif/Niedertarif), sowie ergänzende Produkte für erneuerbare Energie. Detaillierte Unternehmensinformationen finden Sie in den offiziellen Publikationen.
| Rechtsform | naturenergie holding AG |
| Gründungsjahr | 1894 |
| Hauptsitz | Laufenburg, Switzerland |
| Mitarbeitende | 1,337 |
| Geschäftsbericht | Geschäftsbericht 2023 |
| Unternehmensbroschüre | Unternehmensbroschüre |
| Methode | Schrittezusammenfassung | Geschätzte Dauer | Nachweis | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|---|
| Web | Nicht veröffentlicht von Energiedienst - API/Portal nicht öffentlich dokumentiert | Nicht veröffentlicht von Energiedienst | Nicht veröffentlicht von Energiedienst | Mittel |
| Telefon | Kontaktaufnahme und Kündigungsankündigung, anschliessende Bestätigung schriftlich anfordern | sofort bis wenige Minuten für das Gespräch | Telefonnotiz; schriftliche Bestätigung erforderlich | Mittel |
| E-Mail an [email protected] mit Kundennummer, Kündigungsdatum und Unterschrift als Scan | soforter Versand; bis Bestätigung 3-14 Tage | E-Mail-Sendebestätigung und Antwort | Einfach | |
| Post (Einschreiben) | Einschreiben mit Kündigungsschreiben an die Geschäftsadresse senden | Zustellung 1-5 Arbeitstage plus Bearbeitung | Einschreiben-Quittung | Einfach |
Wenn Sie Ihren Wohnsitz ausserhalb des Versorgungsgebiets ziehen, erlaubt die Praxis im Schweizer Elektrizitätsumfeld häufig eine Kündigung mit einer Frist von mindestens 30 Arbeitstagen. Energiedienst hat dazu keine öffentliche Sonderregelung veröffentlicht. Legen Sie als Nachweis die Abmeldebestätigung der Gemeinde oder einen Mietvertrag vor.
Anwendbares Prinzip: Zugangsprinzip (Kündigung muss beim Anbieter eintreffen).
Bei Preiserhöhungen informieren Versorger Kunden mindestens 1 Monat vor Beginn des nächsten Lieferzeitraums; die Fortsetzung des Vertrags gilt als Zustimmung, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Diese Regel ist für mehrere Versorger dokumentiert. Reichen Sie die schriftliche Mitteilung des Anbieters als Beleg ein, wenn Sie ausserordentlich kündigen möchten.
Die Erben sollten eine Kopie der Sterbeurkunde und einen Erbnachweis oder Kontaktangaben vorlegen, um die Energiebeziehung aufzulösen. Energiedienst hat hierzu keine öffentlich verfügten Regeln publiziert; allgemein gilt: Kontaktieren Sie den Anbieter schriftlich und legen Sie Nachweise vor.
Ausserordentliche Kündigungen sind nach Schweizer Obligationenrecht möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Energiedienst hat keine detaillierte Liste veröffentlicht. Beispiele, die üblicherweise anerkannt werden: langfristige Nichternutzbarkeit der Liegenschaft, schwerwiegende Vertragsverletzungen durch den Anbieter. Legen Sie Vertragsanpassungen oder schriftliche Hinweise als Beleg vor.
Standardklausel in der Schweizer Energiebranche: Verträge laufen häufig bis Ende des Kalenderjahres und verlängern sich um ein weiteres Kalenderjahr, wenn sie nicht 2 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Reichen Sie die Kündigung so ein, dass sie beim Anbieter 2 Monate vor Jahresende eintrifft. Dies entspricht Marktgewohnheit.
In der Schweiz besteht kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Abschlüsse. Ein Widerrufsrecht gilt nur bei Haustürgeschäften und Telefonverkauf gemäss Art. 40a ff. OR, sofern anwendbar. Energiedienst bietet kein öffentliches Widerrufsrecht an.
Es liegen keine öffentlichen Hinweise vor, dass Energiedienst standardisierte Rückgewinnungsangebote (Retention-Deals) aktiv auf der Website publiziert. Falls Sie bleiben möchten, schlagen Sie Folgendes vor:
Nutzen Sie konkrete Zahlen: Energiedienst-Energiesatz EDSH easy light 14.38 Rp./kWh entspricht CHF 0.1438/kWh. Ein alternatives Angebot der Konkurrenz (EKZ Energie Erneuerbar im Frühjahr/Sommer) nennt 9.73 Rp./kWh = CHF 0.0973/kWh.
Angenommenes Jahresverbrauchsbeispiel: 4 000 kWh/Jahr.
Vergleich 1 - Energiedienst vs EKZ (konservativer Vergleich, kompletter Verbrauch zum EKZ-Satz):
Vergleich 2 - Energiedienst vs EKZ saisonaler Durchschnitt (Jan-Mar & Apr-Sep kombiniert):
Hinweis: Die obigen Rechnungen verwenden die öffentlich verfügbaren kWh-Angaben (Rp./kWh) und die bekannte Jahresgrundgebühr CHF 38.88 (EKZ Basic Monthly Fee CHF 3.24 x 12). Ihre tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem Verbrauch und allfälligen Zusatzgebühren ab.
In der Schweiz existiert kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht für Onlineverträge. Ein Widerrufsrecht gilt nur bei Haustürgeschäften und Telefonverkauf gemäss Art. 40a ff. OR. Missbräuchliche Klauseln in AGB können nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Art. 8, unwirksam sein. Das Zugangsprinzip gilt: Kündigungen sind erst wirksam, wenn sie beim Anbieter eingehen.
Falls der Anbieter nicht reagiert oder eine Kündigung nicht anerkennt, sind folgende Schritte möglich:
Wenn ein Anbieter freiwillig ein Widerrufsrecht gewährt, müssen die Bedingungen offen in den AGB und auf der Website stehen. Fehlen gesetzliche Rücktrittsrechte, sollten Sie auf Vertragsklauseln und schriftliche Bestätigungen bestehen.
Vereinbaren Sie einen Zählerstandtermin am letzten Versorgungstag und dokumentieren Sie den Stand fotografisch. Fordern Sie von Energiedienst eine Schlussrechnung und prüfen Sie diese auf korrekte Verbrauchswerte und allenfalls offene Gebühren.
Speichern Sie alle Bestätigungen der Kündigung, E-Mails, die Einschreiben-Quittung und die Schlussrechnung. Falls Sie zu einem neuen Anbieter wechseln, klären Sie Beginn- und Enddatum schriftlich, damit keine Unter- oder Überdeckung entsteht. Falls Daten gelöscht werden sollen, fordern Sie dies gesondert an.
Nutzen Sie diese Checkliste, um Ihre Kündigung rechtssicher durchzuführen:
CHF 0.1438/kWh
/ mois
14.38 Rp./kWh (inkl. MwSt.), geeignet für Kunden mit geringem Nachtverbrauch
CHF 0.1503/kWh
/ mois
15.03 Rp./kWh (inkl. MwSt.) für Hochtarifverbrauch
CHF 0.1189/kWh
/ mois
11.89 Rp./kWh (inkl. MwSt.) für Niedertarif
CHF 3.24
/ mois
Monatliche Grundgebühr pro Messpunkt
Keine Bindung. Billoff hilft Ihnen, Ihr Energiedienst-Abonnement zu kündigen oder anzupassen, ohne alle Details allein zusammensuchen zu müssen.
Unten finden Sie gängige Alternativen, die Menschen für diese Art von Abonnement vergleichen.
CHF 43.42 (geschätzt, basiert auf Jahresgesamt CHF 521.08 / 12, Annahme 4 000 kWh/Jahr und Grundgebühr CHF 38.88)
/ mois
Saisonal differenzierte Tarife (Jan-Mar & Oct-Dec höher; Apr-Sep niedriger).
Nicht veröffentlicht (Tarife variieren nach Produkt)
/ mois
Unterschiedliche Produktstufen (econatur, natur, pronatur) mit variierenden Preisprofilen
Nicht veröffentlicht
/ mois
Online-Services mit eigenem Kundenportal zur Kündigung von Abos
Energiedienst ist in vielen Ländern verfügbar. Hier sind einige häufig genannte Märkte:
Was Sie über die Abonnement- und Kündigungsbedingungen von Energiedienst wissen sollten:
Automatische monatliche oder jährliche Verlängerung. Die Abrechnung erfolgt über das Hauptkonto oder die Plattform, auf der Sie sich angemeldet haben.
Die Verlängerung erfolgt automatisch am Ende jedes Abrechnungszeitraums, solange das Abonnement aktiv bleibt.
Kündigen Sie in den Kontoeinstellungen oder im App Store, über den Sie sich angemeldet haben. Der Zugriff bleibt in der Regel bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bestehen.
Rückerstattungen hängen vom Abrechnungsdatum, dem Land und dem Zahlungskanal ab.
Der Administrator des Familienplans kann Mitglieder gemäß den Haushalts- und Altersregeln des Dienstes hinzufügen oder entfernen.
Tarifänderungen und Kündigungen unterliegen den Bedingungen des Anbieters und dem lokalen Recht.
Billoff vereinfacht die Kündigung: Wir übernehmen den Kündigungsprozess für Ihr Energiedienst-Abonnement, unabhängig davon, welche Zahlungsmethode Sie verwenden.
Mit wenigen Klicks kündigen, anpassen oder Optionen vergleichen.