Umzug
Bei Wohnungs- oder Standortwechsel: Senden Sie eine Kopie der neuen Verbrauchsadresse oder eine Abmeldebestätigung der bisherigen Liegenschaft an Go Green Energy. Wenn der neue Lieferort nicht beliefert wird, ist eine außerordentliche Kündigung möglich, zum Nachweis eine Mietvertragskündigung oder neue Meldebestätigung beilegen.
Anwendbares Recht: Obligationenrecht (vertragliche Kündigung nach Vereinbarung).
Preisänderung durch Anbieter
Steigt der Preis während einer Laufzeit ohne vertragliche Preisgarantie, prüfen Sie das Angebot auf ein Sonderkündigungsrecht. Legen Sie die letzte Preismitteilung und Ihre Kündigung schriftlich vor. Als Beleg die Mitteilung des Anbieters beilegen.
Anwendbares Recht: Obligationenrecht; missbräuchliche AGB-Klauseln sind nach Art. 8 UWG anfechtbar.
Tod des Vertragspartners
Im Todesfall kündigen Erben den Vertrag mit Sterbeurkunde oder Erbschein als Nachweis. Senden Sie die Urkunde an den Support und fordern Sie die Schlussabrechnung an.
Anwendbares Recht: Obligationenrecht für Erbfolge und Vertragsauflösung.
Ende der Mindestlaufzeit
Wenn eine Mindestlaufzeit vertraglich festgelegt ist, kündigen Sie fristgerecht vor Ablauf der Mindestlaufzeit. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen auf genaue Kündigungsfrist und das Kündigungsdatum.
Anwendbares Recht: Obligationenrecht.
Widerruf / Rücktritt (Cooling-Off)
In der Schweiz gibt es kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Abonnements. Ein Rücktrittsrecht von 10 Tagen nach Erhalt von Waren gilt für bestimmte Ware, nicht für Energieverträge. Wenn Sie Waren erhalten haben, gilt: Kunden haben das Recht, binnen 10 Tagen nach Warenerhalt ohne Angabe von Gründen zurückzutreten, sofern es sich nicht um verderbliche Ware handelt. Dokumente: Lieferschein, Wareneingangsbestätigung.
Rechtliche Grundlage: Art. 40a ff. OR (für Haustür- und Telefonverkäufe) und allgemeine schweizerische Gewährleistungsregeln.