Umzug (innerhalb Schweiz oder ins Ausland)
Wenn Sie dauerhaft wegziehen, gilt für Versorger in der Schweiz häufig die Sonderregel: Kündigung mit 14 Tagen vor dem Wegzug möglich. Als Beleg fordern Schweizer Anbieter meist eine Abmeldebestätigung der Gemeinde (bei Auslandzugang). Für Ikb sind keine spezifischen Regeln veröffentlicht; legen Sie daher eine Abmeldebestätigung der Gemeinde bei und senden Sie diese zusammen mit der Kündigung per Einschreiben.
Anwendbares Recht: Zugangsprinzip und die inländischen Üblichkeiten; bei Schweizer Telekomanbietern ist die Abmeldung als Nachweis üblich.
Preisänderung
Bei einer Preiserhöhung haben Kundinnen und Kunden in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht, wenn sie von der Erhöhung wirtschaftlich betroffen sind. Für Ikb liegen keine veröffentlichten Aussagen zu Preisänderungen vor. Reichen Sie die Änderungsmitteilung des Anbieters und das gewünschte Kündigungsdatum ein.
Anwendbares Recht: Obligationenrecht (Vertragsauslegung nach OR); kein allgemeines gesetzliches Sonderkündigungsrecht ohne vertragliche Grundlage.
Todesfall des Kunden
Im Todesfall ist in der Praxis eine sofortige Vertragsbeendigung möglich. Legen Sie als Beleg die Sterbeurkunde oder einen gesetzlichen Erben-Nachweis bei. Für Schweizer Anbieter wird in solchen Fällen meist keine Kündigungsgebühr verlangt. Für Ikb sind keine speziellen Vorgaben veröffentlicht.
Anwendbares Recht: Zivilrechtliche Abwicklung nach OR; Nachweis durch Sterbeurkunde.
Ende der Mindestvertragsdauer
Wenn Ihr Vertrag eine Mindestlaufzeit enthält, endet die Haftung für wiederkehrende Gebühren grundsätzlich zum vertraglich vereinbarten Ende, sofern keine stillschweigende Verlängerung vereinbart wurde. Ob und wie Ikb automatische Verlängerungen handhabt, ist nicht veröffentlicht. Senden Sie Ihre Kündigung mindestens so früh, wie in Ihrem Vertrag als Kündigungsfrist angegeben ist; wenn keine Frist genannt ist, empfiehlt sich der eingeschriebene Versand mindestens 30 Tage vor dem gewünschten Ende.
Anwendbares Recht: Obligationenrecht (Vertragsfreiheit und AGB-Kontrolle), Art. 8 UWG bei missbräuchlichen Klauseln.
Widerruf / Cooling-off
In der Schweiz gibt es kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Abos. Ein Widerruf von 14 Tagen gilt nur bei Haustürgeschäften und Telefonverkauf (Art. 40a ff. OR). Für Ikb ist kein Widerrufsrecht für Onlineabschlüsse veröffentlicht.
Anwendbares Recht: Art. 40a ff. OR; kein EU-Widerrufsrecht in der Schweiz.