Umzug (Schweiz / Ausland)
Wenn Sie aus der Schweiz wegziehen, legen Sie eine Meldebestätigung oder Abmeldebestätigung vor. Oviva verlangt keine explizite Klausel hierzu in den AGB, aber ein Umzugsnachweis beschleunigt die Bearbeitung.
Anwendbares Recht: Vertragsfreiheit nach Schweizer Obligationenrecht; Zugangsprinzip für Eingang der Kündigung.
Preisänderung
Steigt der Preis während der Laufzeit, prüfen Sie Ihren Vertrag auf eine Sonderkündigungsregel. Die AGB erlauben außerordentliche Kündigungen bei wichtigen Gründen; Sie können dies geltend machen, falls eine unvorhergesehene Preiserhöhung vorliegt.
Anwendbares Recht: AGB-Prüfung nach Art. 8 UWG bei missbräuchlichen Klauseln.
Todesfall des Vertragspartners
Im Todesfall senden Sie eine Sterbeurkunde an Oviva und fordern die Vertragsbeendigung. Oviva akzeptiert berechtigte Gründe für eine sofortige Beendigung.
Wichtiger Grund / außerordentliche Kündigung
Oviva akzeptiert nach Recherche wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung, z. B. starke gesundheitliche Verschlechterung, wiederholtes Versäumen von Terminen durch Oviva oder andere schwerwiegende Pflichtverletzungen. Legen Sie ärztliche Bescheinigungen oder schriftliche Dokumentation vor.
Anwendbares Recht: Schweizer Obligationenrecht (Grundsätze zur Vertragsauflösung).
Ende der vereinbarten Laufzeit
Viele Verträge enden automatisch nach Ablauf der vereinbarten Leistung. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen, ob eine automatische Verlängerung vorgesehen ist. Wenn keine Verlängerung vereinbart ist, endet der Vertrag automatisch.
Widerruf / Cooling-off
Für Fernabsatzverträge in der Schweiz besteht KEIN allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gilt nur bei Haustürgeschäften und Telefonverkauf (Art. 40a ff. OR). Nutzen Sie diese Regel nur, wenn der Vertrag tatsächlich als Haustür- oder Telefonverkauf einzuordnen ist.