Studentenversicherung (Schweiz)
Nicht veröffentlicht von Swisscare
/ mois
Deckung Krankheit, Unfall, Schwangerschaft; an LAMal-Leistungen angelehnt; Kündigung nach 12 Monaten mit Frist.
Billoff Unbegrenztes Abo: CHF 0.84 Aktion für 48 Std., danach CHF 45.57 pro Monat ohne Bindung

Wir erstellen und versenden Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an Swisscare
Absender

Empfänger
Digitales Einschreiben mit Empfangsbestätigung
Betreff : Kündigung des Vertrags mit Swisscare

Praktische Anleitung zum Swisscare kündigen 2026: Fristen, Adresse, Erstattungen und Mustertexte. Inkl. Bern-Adressdaten und Rechtsinfos.
| Feld | Wert |
|---|---|
| Schnellste Methode | E-Mail (schriftliche Oppositions-E-Mail) - akzeptiert zum Widerspruch gegen automatische Verlängerung mindestens 1 Monat vor Vertragsende |
| Wirksamkeitszeitraum | Wirksam bei Eingang beim Anbieter (Zugangsprinzip) |
| Kündigungsfrist | 1 Monat vor Ablauf bei automatischer Verlängerung; 3 Monate vor Jahresende für Studententarife nach 12 Monaten |
| Kündigungsgebühr | CHF 0 |
| Mindestvertragsdauer | 12 Monate (Standardjahresverträge); 1 Tag (internationale Studententarife/Travel vor Versicherungsbeginn) |
| Telefon + Öffnungszeiten | Nicht veröffentlicht von Swisscare |
| Postadresse für Einschreiben | Morgenstrasse 129, CH-3018 Bern, Switzerland |
Swisscare ist ein Versicherungsangebot, das vor allem internationale Studierende, Praktikanten und Au-pairs sowie Personen mit Schengen-Visabedarf adressiert. Management und Leistungsabwicklung erfolgen über Partner wie EUROPÄISCHE Reiseversicherungs AG (ERV) in der Schweiz.
Swisscare bietet Auslandskrankenversicherungen für Studenten und Reiseversicherungen. Die Policen decken Krankheit, Unfall und Schwangerschaft nach den Regelungen der schweizerischen LAMal für befristet in der Schweiz lebende Personen.
| Firmensitz | Bern, Schweiz |
| Geschäftsführung | Catherine Egger |
| Gründungsjahr | 2005 |
| Mitarbeiter | ~9 |
| Zielgruppe | Internationale Studierende, EU/EEA Reisende, Schengen-Visabewerber |
| Offizielle Rechtsinfo | Swisscare Rechtsinformationen |
| Methode | Kurzzusammenfassung | Geschätzte Zeit | Beleg | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|---|
| Web | Nicht veröffentlicht von Swisscare - prüfen Sie Ihr Versicherungszertifikat für Online-Kontakt | Nicht veröffentlicht von Swisscare | Nicht veröffentlicht von Swisscare | Nicht veröffentlicht von Swisscare |
| Telefon | Anfrage per Telefon klärt Status, ist aber kein formeller Nachweis | Nicht veröffentlicht von Swisscare | Telefonprotokoll - kein formelles Kündigungsbeleg | Schwer |
| Schriftliche E-Mail mit Policennummer und Unterschrift - akzeptiert zur Oppositionsmitteilung gegen automatische Verlängerung | Eingang sofort; Wirkung je nach Empfangszeitpunkt | E-Mail mit Empfangsbestätigung | Einfach | |
| Post (Einschreiben) | Einschreiben an Geschäftsadresse; empfohlen für unterschriebene Kündigungsanträge (Studenten) | Zugangszeit laut Postdienst; Wirksamkeit bei Eingang | Einschreibebeleg | Einfach |
Regel: Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn die versicherte Person die Schweiz definitiv verlässt. Die Kündigung ist wirksam zum Ende des Monats des Wegzugs.
Erforderliche Unterlagen: Nachweis des Wegzugs (Abmeldebestätigung der Einwohnerkontrolle oder vergleichbare offizielle Bestätigung).
Anwendbares Recht: Zugangsprinzip nach Obligationenrecht; vertragliche Regeln und LCA gelten.
Regel: Volle Rückerstattung möglich, wenn die Botschaft/ das Konsulat das Visum ablehnt und der Ablehnungsbescheid vor Versicherungsbeginn vorgelegt wird.
Erforderliche Unterlagen: Offizielles Ablehnungsschreiben der Botschaft/Konsulat in Kopie; Zahlungsbeleg.
Hinweis: Rückerstattungen erfolgen nur vor dem auf der Versicherungsbescheinigung angegebenen Beginn der Deckung.
Regel: Studententarife können nach 12 Monaten gekündigt werden, wenn eine Kündigung mit Unterschrift drei Monate vor Jahresende eingereicht wird. Bei Abschluss der Ausbildung kann der Vertrag zum Monatsende beendet werden.
Erforderliche Unterlagen: Schriftliche Kündigung mit Unterschrift; Abschlussbestätigung oder Studienabmeldebescheinigung.
Rechtsgrundlage: LAMal-bezogene Bestimmungen für befristet in CH lebende Studierende und die vertraglichen Regelungen.
Regel: Wenn die versicherte Person von der freiwilligen Police in eine Pflicht-LAMal überführt wird, endet der Swisscare-Vertrag zum Monatsende.
Erforderliche Unterlagen: Nachweis der LAMal-Pflicht (Bestätigung der kantonalen Krankenversicherung).
Rechtsgrundlage: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG / LAMal) und vertragliche Bestimmungen.
Regel: Bei Tod der versicherten Person ist eine vorzeitige Vertragsauflösung möglich.
Erforderliche Unterlagen: Sterbeurkunde im Original.
Hinweis: Für Erstattungsansprüche ist die Sterbeurkunde erforderlich.
Regel: In der Schweiz besteht kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Verträge. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gilt nur bei Haustürgeschäften oder Telefonverkauf nach Art. 40a ff. OR, nicht für standardisierte Versicherungsverträge.
Rechtsgrundlage: Schweizerisches Obligationenrecht (Zugangsprinzip) und Verbraucherschutzbestimmungen.
Bekannte Rückgewinnungsangebote von Swisscare sind in der Recherche nicht dokumentiert. Empfohlene Vorgehensweise:
Beispielrechnung mit Wettbewerberpreisen (Jahreseffekt):
Günstigste Alternative aus den recherchierten Angeboten: PureGym mit CHF 55 pro Monat (CHF 660/Jahr).
Verträge von Swisscare unterliegen dem Schweizer Recht. Wichtige Grundlagen: Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (LCA - Federal Law on Insurance Contracts, 2. April 1908) und Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG / LAMal, 18. März 1994) für Leistungen im Bereich Gesundheit. Das Zugangsprinzip (Kündigung gilt erst bei Eingang beim Anbieter) ist massgeblich.
Regel: Es gibt in der Schweiz kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Abschlüsse. Ein solches Widerrufsrecht besteht nur für Haustürgeschäfte und Telefonverkauf (Art. 40a ff. OR). Für Versicherungsverträge gilt dies nicht.
1) Senden Sie eine eingeschriebene Kündigung an Morgenstrasse 129, CH-3018 Bern und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung.
2) Wenn Swisscare nicht reagiert: Beschwerde beim Ombudsmann der Privatversicherung oder Schlichtungsstellen für Versicherungen; Beratungsstellen wie der Konsumentenschutz SKS/FRC/ACSI können Unterstützung bieten.
3) Bei Streit um Erstattung (z. B. Visumsablehnung): Legen Sie das Schreiben der Botschaft, Zahlungsnachweise und alle Korrespondenz vor und fordern Sie binnen 45 Tagen eine Entscheidung - Forschung zeigt, dass Erstattungen typischerweise innerhalb von 30 Tagen erfolgen und bei Verzögerungen 45 Tage als Prüffrist genannt werden.
Nach Eingang der Kündigung fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an und bewahren Sie diese auf. Die Kündigung ist erst wirksam, wenn Swisscare sie erhalten hat (Zugangsprinzip).
Rückerstattungen werden in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Vorliegen aller Unterlagen ausgezahlt. Bei Verzögerungen ist 45 Tage ein angemessener Eskalationszeitpunkt. Rückerstattungen erfolgen mit der gleichen Zahlungsmethode und Währung wie die Zahlung.
Fordern Sie auf Wunsch eine Löschung oder Einschränkung der Daten nach privatrechtlichen Regeln. Bei späterer Wiederaufnahme prüfen Sie die Konditionen neu; frühere Prämien werden nicht garantiert.
Vor dem Abschicken der Kündigung kontrollieren Sie folgende Punkte:
Nicht veröffentlicht von Swisscare
/ mois
Deckung Krankheit, Unfall, Schwangerschaft; an LAMal-Leistungen angelehnt; Kündigung nach 12 Monaten mit Frist.
Nicht veröffentlicht von Swisscare
/ mois
Kurzschutz für Schengen-Visum, Erstattung bei Visumsablehnung vor Versicherungsbeginn.
Keine Bindung. Billoff hilft Ihnen, Ihr Swisscare-Abonnement zu kündigen oder anzupassen, ohne alle Details allein zusammensuchen zu müssen.
Unten finden Sie gängige Alternativen, die Menschen für diese Art von Abonnement vergleichen.
CHF69
/ mois
24/7-Zugang und EGYM-Ausstattung, flexible Abos.
CHF169
/ mois
Umfassendes Erlebnis mit Live-DJs, Kursen und Personal Training.
CHF100
/ mois
Familiengeführtes Studio, keine automatische Vertragsverlängerung, 24-Stunden-Zugang.
CHF55
/ mois
Preiswertes, flexibles Monatsabo, häufig 24/7 Zugang.
Swisscare ist in vielen Ländern verfügbar. Hier sind einige häufig genannte Märkte:
Was Sie über die Abonnement- und Kündigungsbedingungen von Swisscare wissen sollten:
Automatische monatliche oder jährliche Verlängerung. Die Abrechnung erfolgt über das Hauptkonto oder die Plattform, auf der Sie sich angemeldet haben.
Die Verlängerung erfolgt automatisch am Ende jedes Abrechnungszeitraums, solange das Abonnement aktiv bleibt.
Kündigen Sie in den Kontoeinstellungen oder im App Store, über den Sie sich angemeldet haben. Der Zugriff bleibt in der Regel bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bestehen.
Rückerstattungen hängen vom Abrechnungsdatum, dem Land und dem Zahlungskanal ab.
Der Administrator des Familienplans kann Mitglieder gemäß den Haushalts- und Altersregeln des Dienstes hinzufügen oder entfernen.
Tarifänderungen und Kündigungen unterliegen den Bedingungen des Anbieters und dem lokalen Recht.
Billoff vereinfacht die Kündigung: Wir übernehmen den Kündigungsprozess für Ihr Swisscare-Abonnement, unabhängig davon, welche Zahlungsmethode Sie verwenden.
Mit wenigen Klicks kündigen, anpassen oder Optionen vergleichen.