Umzug ins Ausland
Regel: Bei Wegzug aus dem Versicherungsgebiet ist eine vorzeitige Kündigung möglich. Nach der Recherche ist ein Abmeldebeleg (Meldebestätigung oder Abmeldebescheinigung) als Nachweis erforderlich. Die Kündigung wird zum Datum der Abmeldung wirksam.
Rechtsgrundlage: Swiss Insurance Contract Act (VVG) Hinweis: LBN ist ein deutscher Versicherer; zeigen Sie die Abmeldebestätigung beim Versicherer.
Beispiel: Preissteigerung / Beitragserhöhung
Regel: Bei Mitteilung einer Prämienerhöhung kann der Versicherte kündigen. Erforderlicher Nachweis: Kündigungsschreiben mit Bezug auf das Prämienerhöhungs-Schreiben des Versicherers.
Rechtsgrundlage: Swiss Insurance Contract Act (VVG) und allgemeines Vertragsrecht; die Recherche nennt Prämienerhöhung als legitimen Kündigungsgrund.
Nach einem Schadenfall
Regel: Nach einem regulierten Versicherungsfall haben beide Parteien ein Sonderkündigungsrecht. Erforderlicher Nachweis: Mitteilung des Versicherers über die Leistungsentscheidung (Zahlungs- oder Ablehnungsmitteilung) oder Ihr Schadenanzeige-Protokoll.
Rechtsgrundlage: Swiss Insurance Contract Act (VVG); Recherche: 14 Tage Kündigungsrecht nach Entscheiden über den Fall.
Tod des Versicherungsnehmers
Regel: Erben oder Vertragspartner können kündigen. Erforderlicher Nachweis: Sterbeurkunde oder Erbnachweis.
Rechtsgrundlage: Obligationenrecht / VVG-Bezüge (Vertragsbeendigung bei Tod).
Ende der Mindestlaufzeit / Ordentliche Kündigung
Regel: Vertrag hat Mindestlaufzeit 1 Jahr; ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag stillschweigend. Ordentliche Kündigung: 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.
Erforderlicher Nachweis: Schriftliche Kündigung (Einschreiben empfohlen).
Rechtsgrundlage: Vertragsbedingungen der LBN und allgemein anerntes Vertragsrecht; Recherche: 3 Monate Frist.
Widerruf / Rücktritt (Cooling-off)
Regel: In der Schweiz gibt es kein generelles 14-tägiges Widerrufsrecht wie in der EU. Ein 14-tägiges Rücktrittsrecht existiert nur bei Haustürgeschäften oder Telefonverkauf gemäss Art. 40a ff. OR. Separat nennt die Recherche, dass bei Versicherungsverträgen eine 14-tägige Rücktrittsfrist gelten kann, beginnend mit Vertragsschluss, wenn dies in der Information vorgesehen ist.
Erforderlicher Nachweis: Vertragsunterlagen, Widerrufserklärung innerhalb Frist.