.ch Domain Registration
CHF 1.17
/ mois
Domain-Registrierung für .ch-Domains, Mindestlaufzeit 12 Monate
Billoff Unbegrenztes Abo: CHF 0.84 Aktion für 48 Std., danach CHF 45.57 pro Monat ohne Bindung

Wir erstellen und versenden Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an Checkdomain
Absender

Empfänger
Digitales Einschreiben mit Empfangsbestätigung
Betreff : Kündigung des Vertrags mit Checkdomain

Wie Sie Checkdomain (checkdomain GmbH) sicher kündigen: Fristen, Vorlagen, Rückerstattung und Alternativen in der Schweiz. Praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung.
| Schnellste Methode | Kundencenter oder E-Mail an den Vertragsservice - schriftliche Mitteilung per Kundencenter-Formular oder E-Mail gilt als Textform und wird vom Anbieter akzeptiert |
| Wirksamkeitsverzug | Zugangsprinzip: Kündigung wird bei Zugang beim Anbieter wirksam; bei Domains: Kündigungsanfrage vier Wochen zum Ende der Laufzeit |
| Kündigungsfrist | 1 Monat (für Verbraucher: ein Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit; nach Mindestlaufzeit jederzeit mit einem Monat kündbar) |
| Kündigungsgebühr | Nicht veröffentlicht von Checkdomain |
| Mindestvertragsdauer | 12 Monate (bei .ch-Domain-Registrierung) |
| Telefon + Öffnungszeiten | Nicht veröffentlicht von Checkdomain |
| Postadresse für Einschreiben | Nicht veröffentlicht von Checkdomain |
Checkdomain ist ein Anbieter für Domain-Registrierung, Webhosting, SSL-Zertifikate und verwandte Internetdienste. Die checkdomain GmbH hat ihren Sitz in Lübeck und gehört zur Dogado-Gruppe. Die Zielgruppe reicht von privaten Bloggern bis zu großen Firmen.
Zu den angebotenen Leistungen zählen .ch- und andere Domainregistrierungen, Webhosting-Pakete mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen sowie Wartungs- und Zusatzleistungen. Für Informationen zu .ch-Domains siehe die offizielle Produktseite.
| Gründer | Johannes Herold |
| Gründungsjahr | 2000 |
| Mitarbeiter | 4 |
| Support | [email protected] |
| Weitere Informationen | Offizielle Firmenseite |
| Methode | Kurze Schritte | Geschätzte Bearbeitungszeit | Nachweis | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|---|
| Web - Kundencenter / Kündigungsformular | Einloggen, Formular ausfüllen, absenden | Nicht veröffentlicht von Checkdomain | Bestätigung im Kundencenter / E-Mail-Bestätigung | Einfach |
| E-Mail an Vertragsservice | E-Mail mit Name, Kundennummer, zu kündigendem Vertrag senden ([email protected] wird als Option genannt) | Nicht veröffentlicht von Checkdomain | E-Mail-Sendebericht / Antwort-E-Mail | Einfach |
| Post - Schriftlich per Einschreiben | Schriftliche Kündigung mit Name, Kundennummer, Vertragsbezeichnung senden | Kündigung bei Zugang wirksam | Einschreiben-Quittung | Mittel |
| Fax | Schriftliche Erklärung faxen (bei Domains akzeptiert) | Nicht veröffentlicht von Checkdomain | Fax-Protokoll | Mittel |
| Admin-C / Domaininhaber-Schriftstück | Bei Nicht-Inhaber: Zustimmung des Domaininhabers/Admin-C in Schriftform | Nicht veröffentlicht von Checkdomain | Unterschriebene Zustimmung | Mittel |
Ein Umzug aus der Schweiz begründet nicht automatisch ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Vertragsbeendigung richtet sich nach dem geschlossenen Vertrag. Legen Sie bei Wunsch einer außerordentlichen Kündigung die Umzugsbestätigung oder Abmeldebescheinigung als Nachweis vor.
Anwendbares Recht: Obligationenrecht (Vertragsfreiheit) - keine spezielle gesetzliche Kündigungsfrist für Umzug.
Bei Preiserhöhungen gilt, was der Vertrag oder die AGB regeln. Wenn der Anbieter eine Preiserhöhung anbietet und der Vertrag ein Sonderkündigungsrecht vorsieht, verwenden Sie die schriftliche Preiserhöhungsmitteilung des Anbieters als Nachweis. Ohne vertragliche Regelung greift kein automatisches ausserordentliches Kündigungsrecht nach Schweizer Gesetz.
Anwendbares Recht: Obligationenrecht - vertragliche Regelung maßgebend.
Im Todesfall geht das Vertragsverhältnis auf die Erben über. Für eine Beendigung legen Sie eine Sterbeurkunde und eine Erbennachweis vor. Die Verarbeitung richtet sich nach den vertraglichen Regeln und dem deutschen Handels-/Registrierungsrecht bei Domains; im Zweifel Kontakt mit Support und Vorlage der Dokumente an [email protected].
Bei Nichterfüllung oder Leistungsstörungen dokumentieren Sie Störungen, Support-Tickets und Reaktionszeiten. Fordern Sie schriftliche Bestätigung über mangelhafte Leistung und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung; wenn Behebung ausbleibt, kann dies eine Vertragsbeendigung rechtfertigen. Bewahren Sie alle schriftlichen Nachweise auf.
Für Verbraucher gilt: Kündigung ist einen Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit erforderlich. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag unbefristet und ist mit einer Frist von einem Monat kündbar. Legen Sie bei Kündigung die Vertragsnummer und das gewünschte Kündigungsdatum schriftlich vor.
Für die Schweiz besteht kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht wie in der EU. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht nur bei Haustürgeschäften oder Telefonverkäufen nach Art. 40a ff. OR, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Falls Ihr Vertrag in diese Kategorie fällt, senden Sie eine schriftliche Widerrufserklärung und gegebenenfalls die Zahlungsnachweise.
Es liegen keine öffentlich dokumentierten Rückgewinnungs- oder Sonderangebot-Angebote von Checkdomain vor. Wenn Sie ein besseres Angebot wünschen, senden Sie eine E-Mail an [email protected] mit dem Hinweis auf Konkurrenzangebote und Ihrer Kündigungsabsicht. Fragen Sie explizit nach einem Preisnachlass, Verlängerungsrabatt oder Paket-Wechsel. Belege für Konkurrenzpreise beifügen.
Beispielrechnung anhand veröffentlichter Preise:
Rechenbeispiel Wechsel: Wenn Sie ein kostenpflichtiges Hosting-Abo kündigen, berechnen Sie Jahreskosten analog. Checkdomain Pro 7.0 wird mit CHF 0.00 pro Jahr gelistet; reale Einsparung dementsprechend CHF 0.00.
Günstigster Alternativanbieter aus der Konkurrenzliste: InterXS, CHF 24.90 pro Monat = CHF 298.80 pro Jahr.
Für in der Schweiz geltende Verträge ist das Obligationenrecht (OR) maßgeblich. Es gibt kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Abschlüsse in der Schweiz. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht existiert nur bei Haustürgeschäften und Telefonverkäufen nach Art. 40a ff. OR.
Kündigungen werden nach dem Zugangsprinzip beurteilt: Die Kündigung ist erst wirksam, wenn sie beim Anbieter eingetroffen ist. Das übliche Beweismittel ist das Einschreiben oder die empfangsbestätigte E-Mail. Bei Streit kontaktieren Sie eine Vermittlungsstelle oder Verbraucherschutzorganisation.
Wenn Checkdomain Ihre Kündigung nicht respektiert, können Sie folgende Schritte nutzen: 1) Schriftliche Mahnung und Fristsetzung; 2) Beschwerde an Konsumentenschutz-Organisationen (z. B. SKS, ACSI); 3) Kantonale Schlichtungsbehörde oder zuständiger Ombudsdienst, je nach Branche. Für Telekommunikation existiert ein spezieller Ombudsdienst; für andere Dienste sind kantonale Schlichtungsstellen zuständig.
Vorausbezahlte Leistungen, die über das Vertragsende hinausgehen, werden anteilig zurückerstattet (pro rata temporis), soweit es sich um Leistungen von Checkdomain handelt. Drittanbieter-Leistungen (z. B. Registry-Gebühren) werden nur zurückerstattet, wenn der Drittanbieter dies gewährt.
Sichern Sie vor Kündigungsdatum alle Website-Daten, Datenbanken, E-Mails und DNS-Einstellungen. Nach Vertragsende können Zugänge gesperrt werden. Exportieren Sie Dateien und notieren Sie DNS-Einträge.
Wenn Sie die Domain behalten wollen, veranlassen Sie vor Vertragsende einen Registrar-Transfer. Für gleichzeitige Löschung der Domain benötigt Checkdomain eine ausdrückliche schriftliche Erklärung. Wenn Sie nicht Domaininhaber sind, ist die schriftliche Zustimmung des Domaininhabers oder Admin-C erforderlich.
Prüfen Sie die Schlussrechnung. Vorausbezahlte Leistungen, die nach Vertragsende liegen, werden anteilig erstattet. Wenn Sie eine Rückerstattung beantragen, fordern Sie diese schriftlich an und nennen Sie Ihre Bankverbindung. Bei offenen Fragen siehe die Support-Informationen und die Seite zur Rechnungsbearbeitung: Rechnungsfragen.
Nutzen Sie diese praktische Checkliste unmittelbar vor und nach Ihrer Kündigung.
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Domain-Registrierung für .ch-Domains, Mindestlaufzeit 12 Monate
CHF 0.00
/ mois
Free SSL, ein Domain inklusive 12 Monate, unbegrenzte Mailboxen, 75 GB Hosting-Speicher (12-Monats-Abrechnung)
Keine Bindung. Billoff hilft Ihnen, Ihr Checkdomain-Abonnement zu kündigen oder anzupassen, ohne alle Details allein zusammensuchen zu müssen.
Unten finden Sie gängige Alternativen, die Menschen für diese Art von Abonnement vergleichen.
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Sehr günstige Einstiegspreise für Internetanschlüsse in der Schweiz
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Bietet hohe Geschwindigkeit (500 Mbit/s) zu einem konkurrenzfähigen Preis
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Fokus auf lokale Glasfaser-Netzwerke mit schnellen Upgrades
CHF 29.00
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Bietet eine 'Try & Buy' Option mit einem Probemonat
CHF 49.90
/ mois
1 Gbit/s ohne verpflichtende Vertragsbindung und Wi-Fi 6 Router inklusive
Checkdomain ist in vielen Ländern verfügbar. Hier sind einige häufig genannte Märkte:
Was Sie über die Abonnement- und Kündigungsbedingungen von Checkdomain wissen sollten:
Automatische monatliche oder jährliche Verlängerung. Die Abrechnung erfolgt über das Hauptkonto oder die Plattform, auf der Sie sich angemeldet haben.
Die Verlängerung erfolgt automatisch am Ende jedes Abrechnungszeitraums, solange das Abonnement aktiv bleibt.
Kündigen Sie in den Kontoeinstellungen oder im App Store, über den Sie sich angemeldet haben. Der Zugriff bleibt in der Regel bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bestehen.
Rückerstattungen hängen vom Abrechnungsdatum, dem Land und dem Zahlungskanal ab.
Der Administrator des Familienplans kann Mitglieder gemäß den Haushalts- und Altersregeln des Dienstes hinzufügen oder entfernen.
Tarifänderungen und Kündigungen unterliegen den Bedingungen des Anbieters und dem lokalen Recht.
Billoff vereinfacht die Kündigung: Wir übernehmen den Kündigungsprozess für Ihr Checkdomain-Abonnement, unabhängig davon, welche Zahlungsmethode Sie verwenden.
Mit wenigen Klicks kündigen, anpassen oder Optionen vergleichen.