Umzug (Wegzug aus dem Versorgungsgebiet)
Wenn Sie wegen Wegzugs kündigen, verlangt Juniper in der Regel einen Nachweis (z. B. Abmeldebestätigung oder Meldebescheinigung). Wenn der Vertrag eine Mindestlaufzeit hat, bleibt die Verpflichtung bis Vertragsende bestehen, ausser der Vertrag sieht eine spezielle Wegzugsregel vor. Relevant: Art. 266c OR zur Kündigungsfrist am Ende einer Zahlungsperiode.
Benötigte Nachweise: Meldebestätigung oder Mietvertrag mit neuem Wohnort.
Preiserhöhung
Bei Preiserhöhungen hat Juniper laut eigenen Bedingungen ein Widerspruchsrecht: lehnen Sie eine Änderung innerhalb der angegebenen Frist ab, kann Juniper das Vertragsverhältnis kündigen. Umfang: Wenn Juniper die AGB ändert und Sie innerhalb der gesetzten Frist widersprechen, kann Juniper ohne Ansprüche Ihrerseits kündigen.
Benötigte Nachweise: Schriftlicher Widerspruch per E-Mail oder Einschreiben; Mitteilung der Preiserhöhung als Referenz.
Tod des Abonnenten
Im Todesfall sind die Erben zur Kündigung berechtigt. Sie müssen eine Sterbeurkunde und Nachweis der Erbenstellung (z. B. Erbschein) vorlegen. Juniper überprüft Vertragskonditionen für mögliche Rückerstattungen.
Benötigte Nachweise: Sterbeurkunde, Erbschein oder Todesfallmeldung.
Wesentlicher Grund / Vertragsverletzung
Juniper behält sich das Recht vor, Zugang oder Nutzung sofort zu sperren oder den Vertrag umgehend zu beenden bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen (z. B. Datenschutzentzug, Policy-Verstöße). Forschung: Wenn Nutzer die für den Service erforderlichen Datenschutz-Einwilligungen widerrufen, führt das zum Vertragsende, weil die Leistung ohne Datenverarbeitung nicht erbracht werden kann.
Benötigte Nachweise: Schriftliche Mitteilung des Widerrufs bzw. Nachweis des Verstoßes.
Rechtsgrundlage: Swiss Code of Obligations (Obligationenrecht, OR) für vertragliche Pflichten; keine spezielle Artikelnummer ausser den bereits genannten AGB-Hinweisen.
Ablauf der Mindestlaufzeit
Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag gemäss Vertragsbedingungen mit Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden. Standardinformationen: Kündigungsfrist 60 Tage vor Ende der Laufzeit.
Benötigte Nachweise: Kundennummer und Bestätigung des Vertragsendes.
Widerruf / Cooling-off
Schweizer Recht sieht für Online-Abos kein generelles 14-tägiges Widerrufsrecht vor. Ein 14-Tage-Widerrufsrecht besteht nur bei Haustür- oder Telefonverkäufen gemäss Art. 40a ff. OR. Für Verträge, die nicht unter diese Kategorien fallen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Rechtsgrundlage: Art. 40a OR (Haustür- und Telefonverträge); kein EU-ähnliches Widerrufsrecht in der Schweiz.