Umzug ins Ausland oder Wegzug
Wenn Sie in ein anderes Land ziehen, können Sie den Vertrag kündigen. Legen Sie als Nachweis eine Kopie der Abmelde- oder Meldebescheinigung bei. Anwendbare Regel: Article 35a VVG für die ordentliche Kündigung; spezifische Regelungen zum Wegzug sind im Vertrag möglich.
Priserhöhung durch den Versicherer
Bei Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Reichen Sie die schriftliche Kündigung innerhalb der im Schreiben genannten Frist ein; bewahren Sie das Änderungs-Schreiben des Versicherers als Beleg. Anwendbarer Artikel: Article 35a VVG (Sonderkündigung bei Vertragsänderung wird in VVG geregelt).
Tod des Versicherungsnehmers
Im Todesfall können die Erben oder der bezugsberechtigte Vertreter kündigen. Legen Sie eine Sterbeurkunde als Nachweis bei. Relevante Verfahrensregel: zugangsprinzip; die Kündigung muss beim Anbieter eintreffen.
Legitimer Kündigungsgrund (Schadenfall oder Risikoreduktion)
Bei dauerhafter und wesentlicher Risikoreduktion kann der Versicherte eine Prämienreduktion verlangen; lehnt der Versicherer ab, besteht Kündigungsrecht (Article 28a VVG). Bei Schadensfall gelten ergänzende Regeln für Zusatzversicherungen (Article 42 Abs. 5 VVG für Gesundheit).
Ende der Mindestlaufzeit / ordentliche Kündigung
Ordentliche Kündigung möglich zum Ende des dritten Jahres oder jährlich danach mit 3 Monaten Frist (Article 35a VVG). Senden Sie die Kündigung so, dass sie beim Versicherer spätestens am letzten Tag der Frist eingeht.
Widerruf / Widerrufsfrist (Kühlzeit)
Gemäß Article 2a VVG kann der Antragsteller / Versicherungsnehmer eine Annahme oder den Antrag innerhalb von 14 Tagen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Vertragsunterlagen.