Umzug ins Ausland
Wenn Sie ins Ausland ziehen, kündigen Sie schriftlich und legen Sie einen Nachweis (z.B. Meldebestätigung oder Ausreisebescheinigung) bei. Die vertragliche Kündigungsfrist bleibt bestehen, es sei denn, der Vertrag nennt eine spezielle Regelung.
Preiserhöhung
Bei Preiserhöhungen prüfen Sie die AGB. Steht eine Preiserhöhung im Widerspruch zu Ihrem Vertrag, können Sie widersprechen und gegebenenfalls kündigen. Allgemeine Regeln zu Vertragsänderungen ergeben sich aus dem Obligationenrecht (OR); missbräuchliche AGB-Klauseln können gemäss Art. 8 UWG unwirksam sein.
Tod des Vertragspartners
Im Todesfall sollten Erben oder der Nachlassverwalter eine schriftliche Kündigung einreichen und eine Sterbeurkunde beifügen. Die vertraglichen Pflichten gehen auf die Erben über, bis eine Kündigung erfolgt.
Wegfall der Leistung oder Mängel
Bei Mängeln stehen Gewährleistungsrechte nach Art. 205 ff. OR zu. Melden Sie Mängel schriftlich, fordern Sie Nachbesserung oder Austausch und kündigen Sie nur, wenn Fielmann die Mängel nicht behebt.
Ablauf der Vertragslaufzeit
Bei befristeten Verträgen kündigen Sie spätestens gemäss vertraglich vereinbarter Frist. Falls keine Frist genannt ist, richten sich Beginn und Ende nach den vertraglichen Bedingungen. Achten Sie auf automatische Verlängerungsklauseln in den AGB: Prüfen Sie dafür die AGB.
Widerruf / Cooling-off
In der Schweiz gibt es kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Käufe. Ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gilt nur bei Haustürgeschäften und Telefonverkauf (Art. 40a ff. OR). Für Rückgaben und Umtausch gelten die Fielmann-Retourenregeln: Fielmann Retoure.