Umzug ins Ausland
Regel: Ein Umzug ins Ausland berechtigt zur Kündigung. Nachweis: Abmeldebestätigung der Wohngemeinde oder vergleichbares Dokument mit Datum. Rechtsgrundlage: Art. 35a VVG (Kündigungsmöglichkeit bei längerfristigen Verträgen, sowie Regelungen zu ausserordentlichen Kündigungen sind im VVG geregelt).
Prämienerhöhung
Regel: Bei Ankündigung einer Vertragsänderung oder Prämienerhöhung kann gekündigt werden. Nachweis: Schreiben von Zurich über die Prämienerhöhung. Rechtsgrundlage: VVG (Kündigungsrecht bei Änderungen durch den Versicherer).
Fahrzeugwechsel
Regel: Bei Fahrzeugwechsel können Sie die bisherige Motorfahrzeugversicherung kündigen; für bereits gezahlte Prämien erfolgt eine Rückerstattung für nicht genutzte Zeit. Nachweis: Abmeldung des Fahrzeugs, Zulassungsbescheinigung oder Kaufbestätigung des neuen Fahrzeugs.
Tod des Versicherungsnehmers
Regel: Erben oder gesetzliche Vertreter können Verträge kündigen. Nachweis: Amtliche Sterbeurkunde und Nachweis der Vertretungsberechtigung.
Kündigung nach Schadenfall
Regel: Nach einer Schadenregulierung haben beide Parteien das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu kündigen. Nachweis: Schriftliche Schadenentscheide von Zurich. Rechtsgrundlage: Art. 42 VVG (Kündigungsrecht nach Schadenfall).
Reduzierte Gefahr / Prämienreduktion
Regel: Bei dauerhafter Gefahrenverminderung kann der Versicherungsnehmer eine Prämienreduktion verlangen; lehnt Zurich ab oder kommt keine Einigung zustande, besteht Kündigungsrecht. Nachweis: Belege über die Gefahrenminderung; Schriftverkehr mit Zurich. Rechtsgrundlage: Art. 28a VVG.
Übernahme einer Immobilie
Regel: Neuer Eigentümer kann bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag innerhalb von 4 Wochen nach Besitzübertragung kündigen. Nachweis: Eigentumsübertragungsurkunde. Rechtsgrundlage: Art. 54 VVG.
Widerrufsrecht / Cooling-off
Regel: In der Schweiz besteht kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht wie in der EU. Ausnahmen betreffen Haustür- und Telefonverkäufe gemäss OR Art. 40a ff. Für Lebensversicherungen bietet Zurich eine eigene Kontaktseite für Kündigung an: Lebensversicherung kündigen.