Standard Basic (Frauenfeld, CHF 300 Franchise)
CHF 512.90
/ mois
Freie Arztwahl
Billoff Unbegrenztes Abo: CHF 0.84 Aktion für 48 Std., danach CHF 45.57 pro Monat ohne Bindung
Wir erstellen und versenden Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an Swica
Absender
Empfänger
Digitales Einschreiben mit Empfangsbestätigung
Betreff : Kündigung des Vertrags mit Swica
Wie Sie Ihre Swica Zusatzversicherung 2026 korrekt kündigen: Fristen, Adresse, Vorlagen und Rechte. Klare Schritte und Kontaktdaten.
| Feld | Wert |
|---|---|
| Schnellste Methode | mySWICA-Portal - direkte elektronische Zustellung und sofortige Bestätigung |
| Wirksamkeit | Empfangsprinzip; Grundversicherung: Eingang bis 30. November für Wirksamkeit per 31. Dezember; Zusatzversicherung: Kündigung wird beim Eingang wirksam, bei Leistungsfall 14 Tage ab Zugang nach Leistungszahlung |
| Kündigungsfrist | 3 Monate (bei Zusatzversicherungen, Mindestvertrag 1 Jahr); Grundversicherung: Kündigung muss bis 30.11. beim Versicherer eintreffen |
| Kündigungsgebühr | Nicht veröffentlicht von Swica |
| Mindestlaufzeit | 1 Jahr |
| Telefon + Öffnungszeiten | 0800 80 90 80 (Öffnungszeiten: Nicht veröffentlicht von Swica) |
| Postalische Adresse (Einschreiben) | SWICA Generaldirektion, Römerstrasse 37, 8400 Winterthur, Schweiz |
SWICA ist eine Schweizer Krankenversicherung, die Grundversicherung (KVG) und verschiedene Zusatzversicherungen (VVG) anbietet. SWICA betreut Privatpersonen und Firmenkunden und legt Gewicht auf ambulante Zusatzleistungen, Hausarztmodelle und Spitaloptionen.
SWICA bietet Standard-Grundversicherungen, GP-Modelle, Apotheken- oder Ärztelistenmodelle sowie ein Sortiment an Zusatzversicherungen wie Ambulant-, Spital- und Complementa-Angebote.
| Firmensitz | Winterthur |
| Mitarbeitende | ~2191 |
| Versicherte | 1.6 million |
| Umsatz | CHF 6.0 billion |
Weitere Details zu SWICA finden Sie in den offiziellen Informationen von SWICA: Unternehmensübersicht und Kennzahlen.
| Methode | Kurze Schritte | Geschätzte Dauer | Erhaltener Nachweis | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|---|
| Web (mySWICA-Portal) | Login in mySWICA, Vertrag auswählen, Kündigung senden | Sofort / Bestätigung innerhalb Minuten | Elektronische Bestätigung im Portal / E-Mail | Einfach |
| iOS / Android (App / mobiler Zugriff) | App öffnen oder Portal mobil, Kündigungsformular absenden | Sofort / Bestätigung per App oder E-Mail | App-Bestätigung oder E-Mail | Einfach |
| Telefon | 0800 80 90 80 anrufen, Sachverhalt klären, schriftliche Kündigung nachreichen | Gesprächsdauer 5-20 Minuten + Nachreichzeit | Keine verbindliche Kündigung per Telefon allein - Gesprächsnotiz nicht ausreichend | Mittel |
| E-Mail / elektronisch | Kündigung als Textform senden (E-Mail oder Portal-Nachricht), Empfangsbestätigung anfordern | 1-3 Werktage | E-Mail-Empfangsbestätigung (sofern Swica antwortet) | Mittel |
| Post (Einschreiben) | Einschreiben an Generaldirektion senden mit Unterschrift | 3-10 Werktage bis Eingang | Einschreibebeleg / Eingangsbestätigung | Einfach |
Offizielle Informationen zur Kündigung finden Sie im Kündigungsblatt von SWICA: Kündigungsblatt (PDF) und in den allgemeinen Versicherungsbedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) SWICA.
Regel: SWICA beendet Zusatzversicherungen automatisch, wenn der gewöhnliche Aufenthalt länger als 3 Monate im Ausland liegt (gemäss SWICA-Dokumentation).
Erforderliche Nachweise: Abmeldebestätigung des Wohnsitzes, Ausweis oder Meldebestätigung des neuen Aufenthaltslandes. Gesetz/Quelle: SWICA AVB Zusatzversicherung (AVB Zusatzversicherung).
Regel: Bei Prämienerhöhung steht in der Police oft das Kündigungsrecht; prüfen Sie das Mitteilungsverhalten in der Preisanpassung. Erforderliche Nachweise: Schriftliche Information über Prämienerhöhung oder Angebotsänderung. Gesetz/Quelle: Bundesrechtliche Bestimmungen zu Versicherungsverträgen (VVG) und AVB.
Regel: Nach jeder Krankheit oder jedem Unfall, für den Leistungen beansprucht wurden, kann der Versicherte innerhalb von 14 Tagen nach Leistungsauszahlung kündigen. Die Deckung endet 14 Tage nach Eingang der Kündigung bei SWICA (Quelle: SWICA-Dokumentation).
Erforderliche Nachweise: Leistungsabrechnung oder Zahlungsmitteilung von SWICA, schriftliche Kündigung innerhalb 14 Tage. Gesetz/Quelle: SWICA AVB.
Regel: Bei Tod der versicherten Person endet die persönliche Versicherung; Erben oder Bezugsberechtigte müssen die Police formal beenden. Erforderliche Nachweise: Sterbeurkunde.
Gesetz/Quelle: Zivilrechtliche Abwicklung von Versicherungsverträgen, SWICA-AVB.
Regel: Verträge können jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn die Fortsetzung unzumutbar ist. SWICA nennt in den AVB Beispiele für wichtige Gründe.
Erforderliche Nachweise: Dokumentation zum Sachverhalt, Schriftverkehr, ärztliche Atteste oder andere Belege. Gesetz/Quelle: SWICA AVB und allgemeine Vertragsprinzipien im Obligationenrecht.
Öffentliche Quellen liefern keine dokumentierten, standardisierten Rückhaltemodelle von SWICA. Es wurden keine öffentlich publizierten Retentionsangebote in der Recherche gefunden. Vorgehen zum Verhandeln:
Beispielrechnung: Wechsel vom Standard-Tarif Bern (Standard Basic: CHF 645.10 / Monat) zu Favorit Casa Weggis (CHF 411.70 / Monat).
Jährliche Kosten Standard Bern: CHF 645.10 x 12 = CHF 7'741.20.
Jährliche Kosten Favorit Casa Weggis: CHF 411.70 x 12 = CHF 4'940.40.
Jährliche Ersparnis: CHF 7'741.20 - CHF 4'940.40 = CHF 2'800.80 pro Jahr.
Weitere konkrete Preise (zur Kalkulation und Vergleich):
Diese Rechnung zeigt, wie das Wechseln innerhalb der SWICA-Tarife oder das Suchen eines günstigeren Tarifs zu konkreten Einsparungen führt. Prüfen Sie auch alternative Versicherer und deren Prämien vor dem Kündigen der bisherigen Police.
Gesetze: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und das Versicherungsvertragsrecht (VVG) sind massgebend. Aufsicht: Bundesamt für Gesundheit (BAG / FOPH) für die Grundversicherung, FINMA für private Versicherer.
Kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht wie in der EU. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gilt in der Schweiz nur bei Haustürgeschäften und Telefonverkauf (Art. 40a ff. OR). Vertragskündigungen richten sich nach den AVB von SWICA und den gesetzlichen Vorgaben des KVG/VVG.
Kündigungen sind erst wirksam, wenn sie beim Anbieter eintreffen (Zugangsprinzip). SWICA verlangt schriftliche oder textlich nachweisbare Form. Für die Grundversicherung ist der Empfang der Kündigung bis Ende November (30.11.) notwendig, damit die Kündigung per 31.12. wirksam wird.
Wenn Streitigkeiten bestehen, sind mögliche Anlaufstellen: Ombudsstelle der Privatversicherung, kantonale Schlichtungsbehörden, Konsumentenschutz-Organisationen. Bei Problemen mit ausstehenden Prämien gelten Art. 64a KVG (Zahlungserinnerung, 30 Tage Frist) und Sperrregeln für Versichererwechsel.
Rechtsquellen: Art. 3 Abs. 1 KVG (Versicherungspflicht), Art. 7 Abs. 1 und Abs. 5 KVG (Kündigung und Wechsel der Grundversicherung), Art. 64a KVG (Zahlungsfolgen) und Art. 8 UWG für missbräuchliche Klauseln.
Nach Versand der Kündigung warten Sie auf die schriftliche Bestätigung von SWICA. Bewahren Sie jede Eingangsbestätigung, E-Mail oder den Einschreibebeleg auf.
SWICA erstellt eine Schlussabrechnung; allfällige zu viel bezahlte Prämien werden erstattet. Bei einer Anfechtung der Police nach Abschluss besteht gemäss SWICA eine Widerrufsmöglichkeit für Anträge in den ersten 14 Tagen nach Antrag oder Annahme, sofern dies in der AVB geregelt ist.
Für die Grundversicherung endet das Vertragsverhältnis mit dem alten Versicherer erst, wenn der neue Versicherer die lückenlose Aufnahme bestätigt. Zahlen Sie ausstehende Prämien, da ein Wechsel bei offenen Forderungen gesperrt sein kann (Art. 64a Abs. 6 KVG).
Fragen Sie SWICA nach Kopien Ihrer Leistungsdaten, Arztberichte sind bei Bedarf direkt bei Leistungserbringern anzufordern. Eine Reaktivierung abgeschlossener Zusatzversicherungen ist möglich, unterliegt aber wieder Gesundheitsprüfungen und Prämienneufestsetzung.
Kurze Prüfliste, bevor Sie kündigen:
CHF 512.90
/ mois
Freie Arztwahl
CHF 645.10
/ mois
Freie Arztwahl
CHF 411.70
/ mois
Hausarztmodell; preisreduziert gegenüber Standard
CHF 210
/ mois
Weitreichende Zusatzdeckung ambulant, komplementärmedizinische Leistungen CHF 80/h
Keine Bindung. Billoff hilft Ihnen, Ihr Swica-Abonnement zu kündigen oder anzupassen, ohne alle Details allein zusammensuchen zu müssen.
Unten finden Sie gängige Alternativen, die Menschen für diese Art von Abonnement vergleichen.
Nicht veröffentlicht von Swica
/ mois
Einer der grössten Schweizer Krankenversicherer mit breitem Netz und eigenen Modelltarifen
Nicht veröffentlicht von Swica
/ mois
Etablierte Privatversicherung mit vielen Zusatzoptionen
Nicht veröffentlicht von Swica
/ mois
Fokus auf einfache Tarife und digitale Abwicklung
Swica ist in vielen Ländern verfügbar. Hier sind einige häufig genannte Märkte:
Was Sie über die Abonnement- und Kündigungsbedingungen von Swica wissen sollten:
Automatische monatliche oder jährliche Verlängerung. Die Abrechnung erfolgt über das Hauptkonto oder die Plattform, auf der Sie sich angemeldet haben.
Die Verlängerung erfolgt automatisch am Ende jedes Abrechnungszeitraums, solange das Abonnement aktiv bleibt.
Kündigen Sie in den Kontoeinstellungen oder im App Store, über den Sie sich angemeldet haben. Der Zugriff bleibt in der Regel bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bestehen.
Rückerstattungen hängen vom Abrechnungsdatum, dem Land und dem Zahlungskanal ab.
Der Administrator des Familienplans kann Mitglieder gemäß den Haushalts- und Altersregeln des Dienstes hinzufügen oder entfernen.
Tarifänderungen und Kündigungen unterliegen den Bedingungen des Anbieters und dem lokalen Recht.
Billoff vereinfacht die Kündigung: Wir übernehmen den Kündigungsprozess für Ihr Swica-Abonnement, unabhängig davon, welche Zahlungsmethode Sie verwenden.
Mit wenigen Klicks kündigen, anpassen oder Optionen vergleichen.