Umzug ins Ausland
Vorgehen: Prüfen Sie Ihren Vodafone-Vertrag und die AGB. Wenn der Vertrag die Nutzung in Ihrem neuen Land ausschließt und dies eine wesentliche Vertragsänderung darstellt, besteht eventuell ein Kündigungsrecht. Legen Sie als Beleg eine Meldebestätigung oder Abmeldebestätigung vor. Relevante Grundlage: Obligationenrecht (Vertragsfreiheit und Vertragsbedingungen).
Preiserhöhung
Vorgehen: Prüfen Sie die Mitteilung zur Preiserhöhung in den AGB oder der Kundeninformation. Wenn der Anbieter eine Preiserhöhung als wesentliche Vertragsänderung deklariert, ist häufig ein Sonderkündigungsrecht vorgesehen. Legen Sie die schriftliche Preiserhöhungsmitteilung als Beleg vor. Rechtsgrundlage: Kündigungsfristen richten sich nach Vertrag; missbräuchliche AGB können nach Art. 8 UWG angefochten werden.
Tod des Vertragsinhabers
Vorgehen: Erben können den Vertrag kündigen. Als Nachweis ist eine Sterbeurkunde sowie ein Erbschein oder eine offizielle Vollmacht vorzulegen. Rechtsgrundlage: Obligationenrecht zur Erbfolge und Vertragsbeendigung durch Erben.
Wichtiger Grund (außerordentliche Kündigung)
Vorgehen: Ein wichtiger Grund muss schwerwiegend sein und der Vertragsfortsetzung unzumutbar machen. Als Belege dienen z.B. ärztliche Atteste, behördliche Bescheide oder vergleichbare Dokumente. Rechtsgrundlage: Obligationenrecht (Grundsatz der Vertragsauflösung aus wichtigem Grund).
Ende der Mindestlaufzeit
Vorgehen: Kündigen Sie spätestens so, dass die Kündigung beim Anbieter vor Ablauf der Kündigungsfrist eingeht. Dokumentieren Sie Ihre Kündigung und fordern Sie eine Bestätigung. Rechtsgrundlage: Obligationenrecht; Zugangsprinzip gilt.
Widerruf / Cooling-off
Regel: In der Schweiz existiert kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Abos. Ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gilt nur bei Haustürgeschäften und Telefonverkauf (Art. 40a ff. OR). Für Easy Travel Flat besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach Schweizer Recht, sofern nicht im Vertrag ausdrücklich ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird.