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Wir erstellen und versenden Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an Sonntagsblick
Absender

Empfänger
Digitales Einschreiben mit Empfangsbestätigung
Betreff : Kündigung des Vertrags mit Sonntagsblick

Praktische Anleitung 2026: So kündigen Sie Ihr SonntagsBlick-Abo korrekt (Adresse, Fristen, Portal). Mit Preisen und Alternativen. Bewertung: App 2.4/5.
| Feld | Wert |
|---|---|
| Schnellste Methode | Self-Service-Portal https://myservices.blick.ch - direkte Online-Kündigung mit sofortiger Bestätigungsmöglichkeit. |
| Wirksamkeit | Kündigung wird wirksam zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums (bei Blick+ Digital: jederzeit vor Ende der bezahlten Periode kündbar). |
| Kündigungsfrist | 10 Tage zum Ende der bezahlten Periode (bei Blick & SonntagsBlick Print & E-Paper, bezahlt mit Karte oder TWINT). Für andere Zahlungsarten: Nicht veröffentlicht von Sonntagsblick. |
| Kündigungsgebühr | Nicht veröffentlicht von Sonntagsblick |
| Mindestlaufzeit | Nicht veröffentlicht von Sonntagsblick |
| Telefon (für Kündigungsmöglichkeiten) | +41 58 510 73 02 - Öffnungszeiten: Nicht veröffentlicht von Sonntagsblick |
| Postadresse (eingeschriebener Brief) | SonntagsBlick, Zu Händen Kundenservice, Brühlstrasse 5, 4800 Zofingen, Switzerland |
Wenn Sie ins Ausland oder an eine nicht beliefbare Adresse ziehen, kann SonntagsBlick eine ausserordentliche Kündigung prüfen. Legen Sie eine Meldebestätigung oder Kündigungsnachweis Ihres bisherigen Wohnsitzes bei.
Anwendbares Recht: Schweizer Obligationenrecht (OR) - Grundlage für Vertragsbeendigung und Prüfung ausserordentlicher Gründe.
Bei einer Vertragsänderung durch Preiserhöhung sollten Sie SonntagsBlick schriftlich kontaktieren und widersprechen. Reagieren Sie schriftlich unter Angabe Ihrer Kundennummer. Falls SonntagsBlick das Abo ändern will, gilt das Recht zur ordentlichen Kündigung zum nächsten möglichen Termin gemäß den AGB und OR.
Anwendbares Recht: Schweizer Obligationenrecht (OR) - Vertragsänderungen und Kündigungsrechte.
Im Todesfall kann das Abo in der Regel gekündigt werden. Legen Sie eine Sterbeurkunde oder eine Kopie des Totenscheins bei und senden Sie diese an [email protected] oder per eingeschriebenem Brief.
Anwendbares Recht: Schweizer Obligationenrecht (OR).
SonntagsBlick akzeptiert nach eigener Aussage zwingende und nachweisbare Gründe (z. B. ernsthafte Krankheit) als Grundlage für ausserordentliche Kündigung. Reichen Sie ein ärztliches Attest oder ein vergleichbares offizielles Dokument ein. Die Entscheidung erfolgt auf Antrag und Prüfung durch SonntagsBlick.
Anwendbares Recht: Schweizer Obligationenrecht (OR).
Für Print- und E-Paper-Abos, bezahlt mit Kreditkarte oder TWINT, gilt eine Kündigungsfrist von 10 Tagen zum Ende der bezahlten Periode. Reichen Sie Ihre Kündigung rechtzeitig ein (z. B. per Portal, E-Mail oder Einschreiben), damit die Frist gewahrt ist.
Anwendbares Recht: Schweizer Obligationenrecht (OR); Standardkündigungsfrist falls nicht vereinbart: Art. 266c OR (Hinweis auf Fristen für periodische Zahlungsleistungen).
In der Schweiz besteht kein allgemeines Widerrufsrecht wie in der EU. Ein Widerrufsrecht gibt es nur bei Haustür- oder Telefonverkäufen (Art. 40a ff. OR) oder in speziellen Rechtsbereichen. Prüfen Sie Ihre AGB, ob SonntagsBlick freiwillig ein Rücktrittsrecht gewährt.
Anwendbares Recht: Art. 40a ff. OR (Haustür- und Telefonverkauf); kein allgemeines EU-Widerrufsrecht in der Schweiz.
Es sind keine konkreten standardisierten Kulanzangebote oder Rückholangebote in der öffentlich verfügbaren Recherche genannt. Wenn Sie vor der Kündigung verhandeln möchten, schlagen Sie Folgendes vor: Per Telefon +41 58 510 73 02 oder per E-Mail an [email protected] Kontakt aufnehmen, Kündigungsabsicht erklären, konkrete Gegenangebote (z. B. reduzierter Preis, Probezeit) erfragen und um schriftliche Bestätigung bitten.
Rechenbeispiele auf Jahresbasis:
Günstigste reale Alternative aus den Wettbewerbern:
Beispiel Einsparung bei Kündigung des Kombi-Abos (CHF 24.90): CHF 298.80 - CHF 60.00 = CHF 238.80 Ersparnis pro Jahr.
Für Abonnements in der Schweiz gilt das Schweizer Obligationenrecht (OR). Die zuständige Behörde für generelle Wirtschaftsfragen ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Verbraucherschutzorganisationen wie der Konsumentenschutz (SKS) bieten Unterstützung bei Streitfällen.
In der Schweiz besteht kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Abos. Ein Widerrufsrecht gibt es bei Haustür- und Telefonverkäufen gemäss Art. 40a ff. OR. Ordentliche Kündigung und Fristen richten sich nach Vertrag und AGB; Art. 266c OR regelt standardisierte Kündigungsfristen für periodische Zahlungen.
Das Zugangsprinzip gilt: Eine Kündigung ist erst wirksam, wenn sie beim Anbieter eintrifft. Verwenden Sie Einschreiben oder eine Bestätigungs-E-Mail als Beweis. Bei Problemen können Sie Schlichtungsstellen oder Konsumentenschutz-Organisationen kontaktieren.
Wenn SonntagsBlick nicht reagiert, dokumentieren Sie alle Kontakte und wenden Sie sich an lokale Schlichtungsbehörden oder an Konsumentenschutz-Organisationen (z. B. SKS). SECO informiert über gesetzliche Grundlagen, bietet aber keine Einzelfallvertretung.
Kurzcheckliste, bevor Sie kündigen:
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Was Sie über die Abonnement- und Kündigungsbedingungen von Sonntagsblick wissen sollten:
Automatische monatliche oder jährliche Verlängerung. Die Abrechnung erfolgt über das Hauptkonto oder die Plattform, auf der Sie sich angemeldet haben.
Die Verlängerung erfolgt automatisch am Ende jedes Abrechnungszeitraums, solange das Abonnement aktiv bleibt.
Kündigen Sie in den Kontoeinstellungen oder im App Store, über den Sie sich angemeldet haben. Der Zugriff bleibt in der Regel bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bestehen.
Rückerstattungen hängen vom Abrechnungsdatum, dem Land und dem Zahlungskanal ab.
Der Administrator des Familienplans kann Mitglieder gemäß den Haushalts- und Altersregeln des Dienstes hinzufügen oder entfernen.
Tarifänderungen und Kündigungen unterliegen den Bedingungen des Anbieters und dem lokalen Recht.
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