Umzug / Wegzug aus dem Versorgungsgebiet
Amiva hat keine öffentlich zugängliche Regelung zu Sonderkündigungen wegen Umzugs veröffentlicht. Für die Schweiz gilt: Kündigungsfristen richten sich nach Vertrag; wichtige Gründe können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Legen Sie Umzugsnachweis (Meldebestätigung, Abmeldebescheinigung) vor. Gesetzliche Grundlage: Obligationenrecht (OR) für Vertragsbeendigung.
Preiserhöhung durch Anbieter
Amiva veröffentlicht keine spezifische Preiserhöhungsregel. Wenn der Anbieter den Preis erhöht, prüfen Sie das Vertragsrecht: viele Verträge gewähren Sonderkündigungsrecht bei nachteiliger Preiserhöhung. Fordern Sie die schriftliche Ankündigung als Nachweis. Missbräuchliche Klauseln können nach Art. 8 UWG angefochten werden.
Tod des Vertragspartners
Amiva nennt keine interne Regelung zum Tod des Kunden. In der Praxis legen Sie eine Sterbeurkunde und Erben- oder Nachlassnachweis vor, um Verträge zu beenden. Zugriffs- und Zahlungsfragen werden über die Erbteilung geregelt. Rechtsgrundlage: Obligationenrecht (OR) zum Vertragsende bei Tod.
Legitime Gründe / wichtige Gründe
Amiva listet keine konkreten wichtigen Gründe. Wichtige Gründe sind solche, die eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar machen. Beweismittel: Fotos, offizielle Dokumente, offizielle Schreiben des Anbieters. Gesetzliche Grundlage: Obligationenrecht (OR).
Ablauf der Mindestlaufzeit / Ende der Bindung
Amiva hat die Mindestvertragslaufzeit nicht veröffentlicht. Kündigungen zum Ende der Laufzeit richten sich nach vertraglich vereinbarter Kündigungsfrist; senden Sie die Kündigung rechtzeitig per Einschreiben; Zugangsprinzip gilt.
Widerruf / Cooling-off
Amiva bietet ein Online-Widerrufsformular und nennt eine 14-tägige Frist ab Vertragsschluss auf amiva.de/vertrag-widerrufen/. In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht für Onlinekäufe; das Widerrufsrecht der Amiva ist vertraglich eingeräumt und gilt, wenn die Bedingungen auf der Webseite erfüllt sind. Gesetzliche Referenz: Art. 40a ff. OR gilt nur bei Haustür- und Telefonverkäufen.