Wegzug / Wohnsitzwechsel
Ein Wegzug allein begründet kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Prüfen Sie die AGB oder den Vertrag mit dem Händler; fehlt eine Regel, gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Zahlungsperiode als angemessen für monatliche Zahlungen.
Benötigte Unterlagen: Nachweis des Umzugs (Meldebestätigung) falls vom Anbieter verlangt.
Anwendbares Gesetz: Obligationenrecht (OR) - vertragliche Kündigungsregelungen.
Preiserhöhung des Dienstes
Wenn der Anbieter eine Preiserhöhung ankündigt, prüfen Sie die AGB auf Widerrufs- oder Sonderkündigungsrechte. Fehlt ein Recht, ist eine Kündigung zum Ende der Zahlungsperiode möglich, wenn die Änderung nicht im ursprünglichen Vertrag erlaubt war.
Benötigte Unterlagen: Kündigungsschreiben mit Bezug auf die Ankündigung der Preiserhöhung (E-Mail oder Brief des Anbieters).
Anwendbares Gesetz: Obligationenrecht (OR); missbräuchliche AGB können nach Art. 8 UWG unwirksam sein.
Tod des Vertragspartners
Bei Todesfall endet das Abonnement nach den vertraglichen Regeln; als Erben können Sie kündigen. Legen Sie eine Todesbescheinigung oder Sterbeurkunde vor.
Benötigte Unterlagen: Sterbeurkunde, Erbschein oder Vollmacht der Erben.
Anwendbares Gesetz: Obligationenrecht (OR).
Fehlerhafte Abbuchung / berechtigter Grund
Boku kann Zahlungen korrigieren, wenn ein Fehler vorliegt. Laut Boku ist das Unternehmen berechtigt, Belastungen zu korrigieren oder Gutschriften vorzunehmen, soweit gesetzlich zulässig.
Benötigte Unterlagen: Transaktionsbeleg, Bank- oder Carrier-Abrechnung, Detailbeschreibung des Fehlers.
Anwendbares Gesetz: Relevante vertragliche Regelungen und allgemeine zivilrechtliche Korrekturmechanismen im OR.
Ende der Vertragslaufzeit / reguläre Kündigung
Kündigen Sie gemäss vertraglich vereinbarter Frist. Fehlt eine Frist, gilt für monatliche Zahlungen eine Kündigungszeit von 1 Monat zum Ende der Zahlungsperiode als angemessen.
Benötigte Unterlagen: Vertragskopie, Zahlungsbelege.
Anwendbares Gesetz: Obligationenrecht (OR), Art. 266 ff. OR für Verträge.
Widerruf / Cooling-off
Für Online-Abonnements in der Schweiz besteht kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht kann nur greifen bei Haustür- oder Telefonverkäufen gemäss Art. 40a CO, falls der Betrag CHF 100 übersteigt und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Benötigte Unterlagen: Nachweis über Telefon- oder Haustürverkauf, Zahlungsbelege.
Anwendbares Gesetz: Art. 40a Obligationenrecht (CO).