Umzug ins Ausland
Wenn Sie ins Ausland ziehen, prüfen Sie Ihre Police auf eine spezielle Klausel. Die Calingo-Informationen dazu sind nicht ausdrücklich veröffentlicht; senden Sie eine Kündigung per E-Mail oder Einschreiben und fügen Sie den Nachweis des Wohnsitzwechsels (z. B. Abmeldebestätigung oder neuer Mietvertrag) bei. Anwendbares Recht: Obligationenrecht (Zugangsprinzip für die Fristwahrung).
Preiserhöhung durch Calingo
Bei einer Preiserhöhung prüfen Sie Ihre Police auf ein Sonderkündigungsrecht. Forschung liefert keine konkrete Calingo-Regel zu Preiserhöhungen; fordern Sie die schriftliche Mitteilung der Prämienänderung an und kündigen Sie schriftlich innerhalb der von Calingo genannten Frist. Gesetzliche Grundlage: Obligationenrecht für vertragliche Fristen; missbräuchliche Klauseln können nach Art. 8 UWG angefochten werden.
Tod oder Wegfall des Versicherten
Im Todesfall des Versicherungsnehmers oder bei Wegfall des versicherten Tieres ist eine Kündigung möglich; Calingo verlangt üblicherweise einen Nachweis (Sterbeurkunde oder Abmeldebestätigung des Tiers). Legen Sie die Dokumente per E-Mail oder Einschreiben vor. Anwendbares Recht: Obligationenrecht (Zugangsprinzip).
Kündigung nach einem Schadenfall
Beide Vertragsparteien können den Vertrag im Zusammenhang mit einem Schadenfall kündigen. Calingo erlaubt die Kündigung spätestens bei der letzten geleisteten Leistung. Wenn der Versicherungsnehmer kündigt, endet der Schutz sofort bei Zugang der Kündigung. Wenn der Versicherer kündigt, endet der Schutz 14 Tage nach Zugang der Kündigung.
Rechtliche Grundlage: Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (Insurance Contract Act) sowie vertragliche Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen.
Widerruf / 14-tägiges Rücktrittsrecht
Calingo nennt ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsschluss "bei Zustimmung" in den eigenen Bedingungen. In der Schweiz existiert kein allgemeines gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Verträge; die 14 Tage sind eine vertragliche Kulanzleistung von Calingo. Form: Widerruf muss schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen. Wirkung: bereits erhaltene Leistungen werden zurückerstattet. Ausnahmen: keine Rückerstattung, wenn innerhalb der ersten 12 Monate nach Vertragsschluss ein Teilschaden eingetreten ist; wenn im ersten Versicherungsjahr bereits ein Schaden ausbezahlt wurde, bleibt die Jahresprämie geschuldet.
Beendigung zum Vertragsende
Wenn keine Mindestlaufzeit vereinbart ist, besteht ein monatliches Kündigungsrecht; die Kündigung wird am letzten Tag des Monats wirksam, in dem sie bei Calingo eingeht. Gesetzliche Basis: Obligationenrecht und die vertraglich vereinbarten Kündigungsmodalitäten.