Umzug
Wenn Sie wegen Wegzugs (innerhalb der Schweiz oder ins Ausland) kündigen wollen, prüfe den Vertrag. Im Schweizer Recht gibt es keine allgemeine Sonderkündigungsregel für Umzug; ob Fas ein Sonderkündigungsrecht akzeptiert, steht im Vertrag. Sende als Beleg Wohnsitzänderung eine Kopie der Abmeldebestätigung oder eine Meldebestätigung des neuen Wohnorts zusammen mit der Kündigung.
Anwendbares Recht: Obligationenrecht (Art. 266c OR für Fristen)
Preiserhöhung
Bei Vertragsklauseln mit Preiserhöhung musst du die Vertragsbedingungen lesen. Steigt der Preis einseitig und dies ist nicht vertraglich geregelt, prüfe, ob die AGB eine Kündigungsfrist bei Preiserhöhung vorsehen. Lehnt Fas eine Kulanzkündigung ab, sende die Kündigung mit Verweis auf die AGB-Klausel und fordere Rückerstattung für zeitlich nicht genutzte Leistungen.
Anwendbares Recht: Obligationenrecht; missbräuchliche AGB können nach Art. 8 UWG angefochten werden.
Tod des Vertragsinhabers
Im Todesfall sind Erben oder bevollmächtigte Personen berechtigt, Verträge zu kündigen. Lege Sterbeurkunde und, falls vorhanden, Erbschein oder Vollmacht bei. Die Kündigung wird nach dem Zugangsprinzip wirksam.
Anwendbares Recht: Obligationenrecht (Vertragsauflösung und Stellvertretung nach allgemeinen Regeln)
Legitimer Grund
Legitime Gründe (zum Beispiel mangelnde Leistung, grobe Vertragsverletzung) können unter Vertragsrecht einen ausserordentlichen Kündigungsgrund darstellen. Sammle Belege wie Fotos, E-Mails, Liefernachweise oder Prüfberichte und sende diese zusammen mit der Kündigung an [email protected]. Fas hat in den öffentlich zugänglichen Informationen keine Liste akzeptierter ausserordentlicher Gründe veröffentlicht.
Anwendbares Recht: Obligationenrecht
Ablauf der Mindestlaufzeit
Wenn eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde (zum Beispiel Jahrespaket), erfolgt die reguläre Kündigung fristgerecht gemäss Vertrag. Ist keine Frist bestimmt, gilt bei periodischen Zahlungen eine einmonatige Kündigungsfrist zum Ende der Zahlungsperiode (Art. 266c OR).
Widerrufsrecht / Cooling-off
In der Schweiz existiert kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Abonnements. Nur Haustürgeschäfte und Telefonverkäufe kennen ein Widerrufsrecht nach Art. 40a ff. OR. Falls Fas freiwillig ein Rückgaberecht anbietet, muss dies in den AGB explizit stehen. Ohne solche Zusage besteht kein Widerrufsrecht.
Anwendbares Recht: Obligationenrecht; kein EU-Widerrufsrecht in der Schweiz