Auszahlung wegen Wohneigentum (Vorauszahlung für Eigenheim)
Frankly erlaubt vorausbezüge der Säule 3a für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Wählen Sie im PDF als Grund "Wohnungs-/Hauskauf" und fügen Sie die verlangten Kauf- oder Bewilligungsunterlagen bei, wie in der PDF aufgeführt. Gesetzliche Grundlage: Säule 3a-Regelungen und vertragliche Vereinbarungen laut Frankly-FAQ.
Freizügigkeitsauszahlung (Rückführung bei Arbeitgeberwechsel oder Auswanderung)
Für Freizügigkeitsguthaben (Vested Benefits) wählen Sie im Rückzugs-PDF den entsprechenden Grund. Frankly weist eine Verwaltungsgebühr von 200 CHF für Freizügigkeitsauszahlungen aus, ausser bei Genossenschaftsanteilen. Die Gebühr ist in den Gebührenhinweisen erwähnt.
Tod des Kontoinhabers
Im Todesfall leiten Erben die Auszahlung ein. Kontaktieren Sie Support per Telefon 0800 320 002 oder per E-Mail [email protected] und reichen Sie Sterbeurkunde sowie Erbschein ein. Relevante gesetzliche Grundlagen: Schweizer Erbrecht und vertragliche Bestimmungen der Säule 3a.
Kündigung wegen Preiserhöhung oder missbräuchlichen AGB
Wenn Frankly Preise oder AGB ändert, prüfen Sie den Vertrag. Bei missbräuchlichen Klauseln kommen Art. 8 UWG (Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb) und Kodex des Obligationenrechts zur Anwendung. Für door-to-door oder Telefonverträge gilt Art. 40a ff. OR, jedoch nicht automatisch für Finanzdienstleistungen.
Kündigung bei Ablauf der Laufzeit / Ende der Bindung
Frankly nennt keine Mindestbindung für Säule 3a. Wenn ein Produkt eine Mindestlaufzeit hätte, gilt die vertraglich vereinbarte Frist gemäss Obligationenrecht (OR). Artikelnummern: Schweizer Code of Obligations (Obligationenrecht, OR).
Widerrufsrecht / Cooling-off
In der Schweiz existiert kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Finanzprodukte. Art. 40a ff. OR decken Haustürgeschäfte und Telefonverkäufe ab, nicht standardmässig digitale Säule 3a-Verträge.