Umzug ins Ausland
Wenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen, legen Sie eine amtliche Meldebestätigung oder Abmeldebescheinigung vor. Hapimag akzeptiert solche Nachweise im Rahmen einer Vertragsbeendigung nach internen Regeln. Relevantes Gesetz: Obligationenrecht (OR) für Vertragsbeendigungen.
Preiserhöhung
Erhöht Hapimag den Jahresbeitrag oder die Konditionen erheblich, prüfen Sie die AGB. Eine erhebliche einseitige Vertragsänderung kann als Kündigungsgrund gelten; verweisen Sie auf die AGB und fordern Sie schriftlich die Vertragsaufhebung oder Anpassung. Relevantes Gesetz: Obligationenrecht (OR) und Art. 8 UWG bei missbräuchlichen Klauseln.
Tod des Vertragspartners
Im Todesfall ist eine Sterbeurkunde als Nachweis vorzulegen. Erben können den Vertrag übernehmen oder kündigen; konkrete Abwicklung regelt Hapimag intern. Relevante Rechtsgrundlage: OR für Übergang von Forderungen und Verpflichtungen.
Legitime Gründe laut Hapimag
Hapimag akzeptiert Stornierungen nach ihren Buchungsbedingungen: Flex Option-Regeln, Saisonabhängige Fristen (A/B: bis 91 Tage; C/D: bis 8 Tage) und spezielle Gebühren für punktefreie Wochen (CHF 150). Für wiederholte Massnahmen kann Hapimag CHF 100 Bearbeitungsgebühr verlangen (bei 5 oder mehr Stornos im Jahr).
Widerruf / Cooling-off
Hapimag gewährt vertraglich ein 14-kalendertägiges Widerrufsrecht nach Abschluss des Vertrags ohne Kosten. Dieses Widerrufsrecht ist eine vertragliche Zusage von Hapimag, nicht ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht in der Schweiz. Hinweis: In der Schweiz besteht kein allgemeines 14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Abschlüsse; Art. 40a ff. OR betrifft Haustür- und Telefonverkäufe.