Umzug ins Ausland
Prüfen Sie zuerst Ihre Vertragsbedingungen in den AGB. Ein ausserordentliches Kündigungsrecht wegen Wegzugs ist nur dann möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich genannt wird. Reichen Sie einen Nachweis (z.B. Meldebestätigung oder neuer Arbeitsvertrag) mit Ihrer Kündigung ein.
Anwendbares Recht: Obligationenrecht (Vertragspflichten) und Zugangsprinzip.
Preiserhöhung durch den Anbieter
Wenn der Anbieter Preise erhöht und das Abo dadurch wesentlich verändert wird, können Sie das Abo kündigen, sofern die AGB eine entsprechende Regelung vorsehen oder die Erhöhung eine wesentliche Änderung der Leistung darstellt. Legen Sie die schriftliche Preiserhöhungsmitteilung und Ihre Kündigung bei.
Anwendbares Recht: Obligationenrecht; missbräuchliche Klauseln können nach Art. 8 UWG angefochten werden.
Tod des Abonnenten
Bei Tod des Vertragspartners prüfen Sie die AGB auf Regelungen zur Vertragsbeendigung. Legen Sie Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung als Nachweis vor. Falls keine Regelung im Vertrag existiert, kontaktieren Sie den Anbieter schriftlich und fordern eine Vertragsauflösung.
Anwendbares Recht: Obligationenrecht (Erben und Vertragsnachfolge).
Legitime Gründe / Leistungsstörung
Akute Leistungsstörungen (z.B. unzugängliche Inhalte, wiederkehrende technische Fehler) begründen eine Kündigung, wenn der Anbieter trotz Mitteilung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachbessert. Dokumentieren Sie Störungen mit Screenshots und Datumsangaben.
Anwendbares Recht: Obligationenrecht (Pflichtenverletzung).
Ablauf der Mindestlaufzeit
Bei Jahres-Mitgliedschaften endet das Abo nach Ablauf der im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, sofern Sie fristgerecht kündigen. Die AGB geben an, ob sich das Abo automatisch verlängert und welche Kündigungsfrist gilt. Falls AGB keine Frist nennen, gilt die vertraglich vereinbarte Frist.
Anwendbares Recht: Obligationenrecht.
Widerruf / Cooling-off
In der Schweiz existiert kein allgemeines gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Abos. Ein Widerrufsrecht von 14 Tagen besteht nur bei Haustürgeschäften und Telefonverkauf (Art. 40a ff. OR). Angaben zu einem 14-tägigen Rücktrittsrecht in den AGB des Anbieters sind für Schweizer Konsumenten nur wirksam, wenn sie vertraglich vorgesehen sind.
Anwendbares Recht: Art. 40a ff. OR; Zugangsprinzip.