Widerruf / Rücktritt innerhalb 14 Tagen
Privatversicherungen haben nach Schweizer Recht seit 1.1.2022 ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn der Kunde bei Abschluss über dieses Recht informiert wurde. Roland erlaubt den Widerruf in Textform (Brief, Fax, E-Mail). Senden Sie den Widerruf an [email protected] oder per Einschreiben an die Postadresse. Bei Widerruf wird eine Rückerstattung für nicht genutzte Zeiten geleistet; der Versicherer kann den Anteil für die bereits erbrachte Deckung anteilig behalten. Rückerstattung muss spätestens 30 Tage nach Eingang des Widerrufs erfolgen.
Anwendbares Recht: Schweizer Versicherungsvertragsgesetz (VVG, Hinweis: Widerrufsregelung für private Versicherungen) und die Informationspflichten gemäss VVG.
Kündigung nach Schadenfall
Nach einer Schadenentscheidung (auch Ablehnung) liegt in der Schweiz ein 14-tägiges Kündigungsrecht ab Zugang der Schadenentscheidung. Wenn Sie kündigen, gilt die Kündigung entsprechend der Frist in der Schadenmitteilung. Senden Sie die Kündigung schriftlich und fordern Sie eine Bestätigung an.
Anwendbares Recht: Schweizer Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Kündigungsrecht nach Schadenentscheidung.
Preisänderung
Konkrete Regelungen zu Preiserhöhungen durch Roland sind auf der Website nicht veröffentlicht. Prüfen Sie Ihre Police und AGB auf Regelungen zur Sonderkündigung bei Prämienerhöhung. Falls Roland die Prämie erhöht, steht in vielen Policen ein Sonderkündigungsrecht zu; die genauen Fristen und Form müssen der Police entnommen werden.
Anwendbares Recht: Obligationenrecht (OR) und VVG für Vertragsinhalte; spezifische Artikel sind in der Police geregelt.
Tod des Versicherungsnehmers
Die Behandlung einer Police im Todesfall ist in der Police geregelt. Schriftliche Kenntnisnahme durch Erben oder Nachlassverwalter ist erforderlich. Roland-spezifische Vorgaben sind nicht veröffentlicht; senden Sie eine Sterbeurkunde und eine formelle Kündigung an [email protected] oder per Einschreiben.
Ende der Mindestlaufzeit / ordentliche Kündigung
Die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen sind in Ihrer Police festgelegt. Roland veröffentlicht diese Fristen nicht pauschal; entnehmen Sie die Frist Ihrer Police oder fordern Sie die Frist per E-Mail an.
Akzeptierte Legitimer Gründe
Roland nennt in den öffentlich verfügbaren Dokumenten keine ausführliche Liste akzeptierter außerordentlicher Kündigungsgründe. Gesetzlich relevante Gründe (z. B. Prämienerhöhung, Schadenfallkündigung, Widerruf) sind anwendbar. Falls Sie eine speziellere Begründung haben, fordern Sie eine schriftliche Auskunft per E-Mail an.