Umzug
Ein Umzug begründet keine automatische gesetzliche Kündigungsfrist nach Schweizer Recht. Prüfen Sie Ihren Vertrag und die AGB auf eine Umzugsregelung. Als Beleg eignen sich eine Meldebestätigung oder neue Rechnungsadresse. Anwendbares Recht: Obligationenrecht (OR).
Preiserhöhung
Bei einseitigen Preiserhöhungen müssen Sie die AGB und den Vertrag prüfen. Wenn die AGB missbräuchliche Klauseln enthalten, kommt Art. 8 UWG zur Anwendung. Als Nachweis bewahren Sie die Mitteilung über die Preisänderung auf.
Tod des Vertragspartners
Beim Tod des Abonnenten sollten Erben oder Nachlassverwalter den Vertrag prüfen und die Kündigung schriftlich anzeigen. Als Nachweis ist die Sterbeurkunde vorzulegen. Relevantes Recht: Obligationenrecht (OR).
Legitimer Grund / ausserordentliche Kündigung
Ausserordentliche Kündigungen sind vom Vertrag abhängig. Nur wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z. B. nachhaltige Leistungsmängel), ist eine sofortige Kündigung möglich. Belege sind Schriftverkehr, Mängelanzeigen oder Beweise für erhebliche Pflichtverletzungen. Relevantes Recht: Obligationenrecht (OR).
Ende der Mindestlaufzeit
Die Kündigung am Ende der Mindestlaufzeit richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Frist. Prüfen Sie die Vertragsdauer und die Kündigungsfrist im Vertrag. Relevantes Recht: Obligationenrecht (OR).
Widerrufsrecht / Rücktrittsrecht (Cooling-off)
Für gewöhnliche Online-Abos in der Schweiz besteht kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht. Ein 14-tägiges Rücktrittsrecht besteht nur bei Haustürgeschäften und Telefonverkauf (Art. 40a ff. OR), bei bestimmten Konsumkreditverträgen (KKG) sowie bei vielen Privatversicherungen (VVG). Für diese Fälle ist die Rücktrittserklärung schriftlich einzureichen. Relevantes Recht: Art. 40a ff. OR, KKG, VVG.