Wegzug / Umzug
Ein Umzug begründet keine automatische Sonderkündigung nach Schweizer Recht für digitale Abonnements. Prüfen Sie Ihren Vertrag auf spezielle Klauseln. Wenn die Leistung am neuen Standort technisch nicht erbracht werden kann, legen Sie Fotos oder Provider-Nachweis bei. Relevantes Gesetz: Schweizer Obligationenrecht (Allgemeine Vertragsregeln).
Preiserhöhung
Erhöht Cleverbridge den Preis während laufender Verträge, berechtigt dies in vielen Verträgen zur Sonderkündigung, wenn dies in den AGB oder der Vertragsmitteilung als Kündigungsrecht bei Preiserhöhung genannt ist. Legen Sie die Änderungsmitteilung als Beleg bei. Relevantes Gesetz: Vertragsrecht nach Obligationenrecht (OR) und Prüfpflicht AGB auf missbräuchliche Klauseln (Art. 8 UWG-Anwendung für unlautere Klauseln).
Todesfall des Vertragspartners
Bei Tod des Vertragspartners sind Erben Verpflichtungen und Rechte zu klären. Legen Sie Sterbeurkunde und Erbbescheinigung vor. Die AGB enthalten keine speziellen Vorgaben zu Tod; allgemeine Regeln des OR gelten.
Wichtiger Grund / Legitimer Grund
Cleverbridge reserviert sich das Recht zur sofortigen Auflösung des Vertrags aus wichtigem Grund. Nach der Recherche gelten bei Cleverbridge als wichtige Gründe: Insolvenz/Bankrott, wiederholtes Zahlungsverhalten mit Zahlungsausfällen, schuldhafte Verletzung gesetzlicher Vorschriften oder Nutzung der Dienste für kriminelle/illegal/ethisch fragwürdige Aktivitäten. Als Nachweis reichen Zahlungsbelege, Gerichtsdokumente oder klare Belege für rechtswidrige Nutzung. Relevante Regelung: AGB-Klauseln in der Master Subscription Agreement (Master Subscription Agreement).
Ende der Laufzeit / vertraglich geregelte Kündigung
Verträge verlängern sich automatisch, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Für automatische Verlängerung ist eine Mitteilung mindestens 10 Tage vor Laufzeitende erforderlich. Beleg: interne Cleverbridge-Hinweise aus AGB und Support-Notizen.
Widerrufsrecht / Cooling-off
Für Online-Abonnements gibt es in der Schweiz kein generelles gesetzliches Widerrufsrecht. Ausnahmen bestehen für Haustürgeschäfte und Fernabsatz über Telefon über CHF 100 (Art. 40a ff. OR). Wenn Ihr Vertrag unter eine Ausnahme fällt, nennen Sie Auftragstyp und legen Sie die gesetzlichen Dokumente vor. Relevante Gesetze: Schweizer Obligationenrecht (Art. 40a ff. OR).