Wegzug ins Ausland
Wenn Sie dauerhaft aus der Schweiz wegziehen, prüfen Sie Ihren Vertrag auf eine ausdrückliche Regelung. Clime hat keine öffentlich dokumentierte Ausnahmeregel für Wegzug; deshalb gilt: Kündigen Sie über den Shop (App Store / Google Play) oder per E-Mail an [email protected] mit Nachweis der neuen Wohnadresse (Meldebestätigung). Geltende Rechtsgrundlage: Obligationenrecht (Vertragsfreiheit) und Zugangsprinzip für Kündigungen.
Preisänderung seitens Clime
Bei einer Preiserhöhung ist der Vertragstext maßgebend. Falls Clime eine Preiserhöhung ankündigt und Sie nicht zustimmen, ist eine Kündigung vor Inkrafttreten möglich, sofern die AGB oder Mitteilung eine solche Option vorsehen. Legale Grundlage: Obligationenrecht; missbräuchliche AGB-Klauseln können nach Art. 8 UWG angefochten werden.
Tod des Abonnenten
Im Todesfall sollten die Erben mit Clime Kontakt aufnehmen und eine Sterbeurkunde vorlegen. Clime akzeptiert in der öffentlich verfügbaren Dokumentation keine speziellen Regeln; daher gilt: Vertragserfüllung bzw. Rückerstattungsansprüche hängen vom Vertragspartner (Store oder Clime direkt) ab. Beleg: Sterbeurkunde an [email protected] senden; Rechtliche Grundlage: Obligationenrecht.
Legitime Gründe / Mängel
Wenn die Dienstleistung mangelhaft ist (z. B. falsche Leistungsbeschreibung), haben Sie nach dem Schweizer Obligationenrecht Gewährleistungsrechte (Nachbesserung, Minderung oder Rückerstattung) gegenüber dem Anbieter. Für digitale Leistungen kann ein Anspruch auf Preisminderung oder Rückerstattung bestehen, wenn die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Dokumente: Screenshots, Zeitstempel, Fehlermeldungen.
Ablauf einer Mindestlaufzeit
Wenn Ihr Vertrag eine Mindestlaufzeit hat, kündigen Sie fristgerecht gemäss den AGB. Die Kündigung ist erst wirksam, wenn sie beim Anbieter eingetroffen ist (Zugangsprinzip). Bewahren Sie einen Zustellbeleg (E-Mail-Antwort oder Einschreiben) auf.
Widerrufsrecht / Cooling-off
Für Online-Abonnements existiert in der Schweiz kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gilt nur bei Haustürgeschäften und Telefonverkäufen (Art. 40a ff. OR). Folgen: Für Clime-Abos in der Schweiz besteht kein gesetzlicher Widerruf von 14 Tagen.