Umzug ins Ausland
Regel: Ein Umzug allein begründet keinen automatischen Kündigungsanspruch bei Paddle. Kündigung erfolgt nach vertraglicher Regelung. Belege: Nachweis des Wohnsitzwechsels (Meldebestätigung). Anwendbares Recht: Schweizerisches Obligationenrecht (CO) für Vertragsbeendigung bei Anbietern mit Vertragsbeziehung zur Schweiz.
Preiserhöhung
Regel: Bei einer Preiserhöhung prüfen Sie die AGB des Verkäufers; Paddle selbst handelt als Zahlungsdienstleister. Belege: Schriftliche Mitteilung über Preiserhöhung vom Anbieter. Anwendbares Recht: Art. 8 UWG kann missbräuchliche AGB-Klauseln betreffen.
Tod des Abonnenten
Regel: Vertragsbeendigung nach Nachweis des Todes ist möglich, abhängig von Vertragspartner und AGB. Belege: Sterbeurkunde an den Support schicken. Anwendbares Recht: Obligationenrecht (CO) für Vertragsauflösung.
Legitimer Grund / Mangel
Regel: Bei nicht vertragsgemässer Leistung (z. B. fehlerhafte Software) kann der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen. Belege: Fehlerbeschreibung, Logdateien, Support-Tickets. Anwendbares Recht: Swiss Code of Obligations (CO) - Gewährleistungspflichten.
Ende der Mindestlaufzeit
Regel: Wenn eine Mindestlaufzeit vertraglich vereinbart wurde, muss die Kündigung gemäss dieser Frist erfolgen. Belege: Vertrag oder Rechnung mit Laufzeitangabe. Anwendbares Recht: Obligationenrecht (CO).
Widerruf / Cooling-off
Regel: In der Schweiz besteht kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Abos. Eine Ausnahme gilt nur für Haustür- und Telefonverkäufe (Art. 40a ff. OR). Belege: Nur wenn gesetzlich vorgesehen oder der Anbieter eine freiwillige Rückgaberegelung anbietet. Anwendbares Recht: Kein EU-Widerrufsrecht in der Schweiz - siehe KMU-Informationen und Obligationenrecht.