Umzug ins Ausland
Wenn Sie in die Schweiz umziehen oder in die Schweiz ziehen und der Vertrag in Deutschland gefFChrt wird, ist eine KFCndigung mF6glich. Legen Sie als Nachweis die MeldebestE4tigung oder AbmeldebestE4tigung bei. Rechtsgrundlage: Zugangsprinzip und Vertragsbedingungen; konkrete Sonderregeln sind nicht verF6ffentlicht von Bayern Versicherung.
PreiserhF6hung
Tritt der Versicherer eine PrE4mien- oder LeistungsE4nderung an, hat der Versicherte in der Regel ein SonderkFCndigungsrecht. Als Nachweis genFCgt die schriftliche Mitteilung FCber die ErhF6hung. Anwendbares Recht: Bundesgesetz FCber den Versicherungsvertrag (VVG) fFCr schweizerische VerhE4ltnisse entsprechend zitierbar; das KFCndigungsrecht bei PrE4mienE4nderungen ist in der Recherche als allgemeine Regel aufgefFChrt.
Todesfall des Versicherten
Bei Tod des Versicherten kFCndigen Erben oder Bezugsberechtigte den Vertrag. BenF6tigte Unterlagen: Sterbeurkunde, Erbschein oder Nachweis der Bezugsberechtigung. Gesetzliche Grundlage: VVG-relevante Regelungen fFCr LeistungsantrE4ge und Vertragsbeendigung sind anzuwenden.
Schadenfall / Leistungsfall
Nach Anerkennung einer Leistung durch den Versicherer kann der Versicherte oder der Versicherer das VertragsverhE4ltnis innerhalb der in den Bedingungen genannten Frist kFCndigen. Bei schweizerischer Rechtsanwendung gilt: KFCndigung muss spE4testens bei Auszahlung der EntschE4digung eingehen, sofern keine andere Frist vereinbart ist (Rechercheergebnis).
Ende der Mindestlaufzeit
Ordentliche KFCndigung ist mF6glich zum Ende der Mindestvertragsdauer bzw. zum Ende des Versicherungsjahres; fFCr verlE4ngerte Policen gilt die dreimonatige KFCndigungsfrist bei mehrjE4hrigen VertrE4gen (Recherche: KFCndigung nach drei Versicherungsjahren mit 3 Monate Frist).
Widerruf / RFCcktritt (Cooling-off)
In der Schweiz gibt es kein generelles 14-tE4giges Widerrufsrecht wie in der EU. Ein 14-tE4giges RFCcktrittsrecht besteht nur bei HaustFCrgeschE4ften oder Telefonverkauf gemE4DF Art. 40a ff. OR. Wenn der Versicherer den Widerrufsbelehrungspflicht nicht in Textform erfFCllt hat, hat der Versicherte nach Recherche noch 4 Wochen ab Information Zeit, den Vertrag zu rFCckgE4ngig zu machen.