Umzug / Wohnsitzwechsel
Wenn sich Ihr Wohnsitz oder Risiko ändert, prüfen Sie die Police auf regelnde Klauseln. Bei dauerhafter Risikominderung können Sie laut Schweizer Verbraucherregeln eine Prämienreduktion verlangen; lehnt der Versicherer ab, ist eine Kündigung möglich. Reichen Sie Kopien der Meldebestätigung oder Adressänderung ein.
Anwendbares Gesetz: Art. 28a VVG
Prämienerhöhung durch den Versicherer
Steigt die Prämie ohne gleichzeitige Anpassung des Leistungsspektrums, besteht laut Verbraucherinformation das Recht, den Vertrag vor dem Wirksamwerden zu kündigen. Senden Sie die Kündigung vor dem Umstellungsdatum und fügen Sie das Prämienerhöhungs-Schreiben des Versicherers bei.
Rechtsgrundlage: VVG (Hinweis in den Verbraucherrechten)
Tod des Versicherungsnehmers
Im Todesfall melden die Hinterbliebenen den Todesfall an die Versicherungszentrale. Benötigte Dokumente: Sterbeurkunde, Policekopie, Ausweiskopien des Anspruchsberechtigten. Die Police endet oder die Leistung wird an die Begünstigten gemahlt.
Legitimer Grund / Risiko verringerung
Wenn das versicherte Risiko dauerhaft reduziert wurde (z. B. Verkauf eines versicherten Geschäftsbetriebs), verlangen Sie eine Prämienminderung. Dokumente: Verkaufsvertrag, offizielle Bestätigungen. Reagiert der Versicherer nicht, ist eine Kündigung möglich.
Rechtsgrundlage: Art. 28a VVG
Ablauf der Mindestlaufzeit / ordentliche Kündigung
Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit beenden Sie die Police fristgerecht zum Ende der Vertragsperiode. Übliche Frist bei längeren Policen: 3 Monate zum Vertragsende. Prüfen Sie Ihre Police für das genaue Datum.
Widerruf / Cooling-off
Für Schweizer Kunden gibt es KEIN allgemeines Widerrufsrecht wie in der EU. Ein 14-ttiges Widerrufsrecht existiert nur bei Haustürgeschft und Telefonverkauf nach Art. 40a ff. OR. Wenn Ihr Vertrag in anderen Rechtsordnungen ein Widerrufsrecht gewhlt, prfen Sie die Vertragsbedingungen.