Standard / Monatsvertrag
Nicht veröffentlicht von Fitness First
/ mois
Zugang zu Geräten, Gruppenkurse (abhängig vom Klub)
Billoff Unbegrenztes Abo: CHF 0.84 Aktion für 48 Std., danach CHF 45.57 pro Monat ohne Bindung
Wir erstellen und versenden Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an Fitness First
Absender
Empfänger
Digitales Einschreiben mit Empfangsbestätigung
Betreff : Kündigung des Vertrags mit Fitness First
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Kündigen von Fitness First (CH-User). Adressen, Fristen, Alternativen und Sparrechner. Bewertungen: nicht veröffentlicht.
| Schnellste Methode | Online-Portal (sofort wirksam bei Gratisprobe); sonst Einschreiben an den Klub oder Firmenzentrale empfohlen |
| Wirksamer Zeitpunkt | Wirksam zum Ende des bereits bezahlten Zahlungszeitraums |
| Kündigungsfrist | 3 Monate vor Vertragsende (laut Schweizer Gerichtsvergleich für Studiopreise und übliche Praxis: 3 Monate) |
| Kündigungsgebühr | Nicht veröffentlicht von Fitness First |
| Mindestlaufzeit | Nicht veröffentlicht von Fitness First |
| Telefon + Öffnungszeiten | Nicht veröffentlicht von Fitness First |
| Postadresse für Einschreiben | Fitness First Germany GmbH, Hanauer Landstraße 148a, 60314 Frankfurt am Main (oder die Klubadresse, an der Sie Mitglied wurden; Beispiel: Fitness First Berlin - Gendarmenmarkt, Jägerstraße 27, 10117 Berlin) |
Fitness First ist ein globales Fitness-Studio-Netzwerk mit Fokus auf Studio-Training, Gerätepark und Gruppenkurse. Das Unternehmen tritt in mehreren Ländern mit lokalem Management auf; für Deutschland sind eigene Geschäftsbedingungen veröffentlicht.
Fitness First betreibt Studios international; es existieren in der Schweiz keine bestätigten Fitness First Standorte (Stand 2026). Für Kündigungen von Mitgliedschaften, die in Deutschland abgeschlossen wurden, gelten die in Deutschland publizierten AGB und Klubregeln.
| Gründungsjahr | 1993 |
| Hauptsitz | Wigan, United Kingdom |
| CEO | Marc Diaper |
| Muttergesellschaften / Investoren | Evolution Wellness; Fitness and Lifestyle Group; Landmark Group; Oaktree; Marathon |
| Mitarbeiter | ~267 |
| Umsatz | $75M |
| Methode | Schritte kurz | Geschätzte Zeit | Nachweis | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|---|
| Web / Online-Portal | Im Klub- oder Mitglieder-Portal kündigen; bei Gratisprobe sofort | Sofort bei Gratisprobe; sonst Wirksamkeit Ende bezahlter Periode | Portal-Log / Bestätigungsmail (falls verfügbar) | Einfach |
| iOS / Android (App) | Kündigung über die App oder im Mitgliederbereich (falls vorhanden) | Sofort bei Gratisprobe; sonst Ende bezahlter Periode | App-Log / Bestätigungsmail | Mittel |
| Telefon | An den Klub oder HQ anrufen und Kündigung anfragen | sofortes Gespräch, schriftliche Bestätigung oft nicht automatisch | Telefonnotiz / Anrufbestätigung nur wenn schriftlich bestätigt | Schwer |
| Kündigung an die Klub-Email oder HQ-Email senden | 1-14 Tage Antwortzeit möglich | E-Mail-Antwort | Mittel | |
| Post (Einschreiben) | Einschreiben an Klubadresse oder HQ senden | Wirksam bei Eingang; Fristen beachten (3 Monate) | Einschreibequittung | Einfach |
Hinweis: Wenn Sie in der Schweiz leben, aber Ihre Mitgliedschaft in Deutschland abgeschlossen wurde, erfolgt die Kündigung beim Vertragspartner des Vertrags (Klub oder deutsches Head Office).
Offizielle Informationen zu Mitgliedschaftsbedingungen finden Sie hier: Fitness First Mitgliedschaft (DE) und zu Kündigungsgründen: Kündigung und Gründe (DE).
Wenn Sie dauerhaft wegziehen, fordern Sie die Vertragsauflösung mit Kopie des Meldebestätigungsnachweises (Abmeldebestätigung, neuer Mietvertrag oder Meldezettel). Legen Sie den Nachweis dem Kündigungsschreiben bei. Rechtsgrund: Vertragsfreiheit und Beweiserfordernis gemäss Schweizer Vertragsrecht (Obligationenrecht).
Steigt der Preis während der Laufzeit, prüfen Sie die AGB. Bei einseitiger Preiserhöhung haben viele Studioketten ein Sonderkündigungsrecht; legen Sie die schriftliche Mitteilung der Preiserhöhung bei und kündigen Sie schriftlich zum angekündigten Zeitpunkt. Gesetz: Obligationsrecht (Vertragsauslegung) kann missbräuchliche Klauseln prüfen.
Im Todesfall senden Sie eine Kopie der Sterbeurkunde und verlangen die Vertragsauflösung. Viele Anbieter akzeptieren dies als wichtiger Grund; dokumentieren Sie alles schriftlich per Einschreiben.
Fitness First akzeptiert laut vergleichbaren Länderrichtlinien ernste Krankheit oder Unfall als wichtigen Grund. Reichen Sie ein ärztliches Attest ein, das die Trainingsunfähigkeit bestätigt. Gemäss der schweizerischen Rechtspraxis kann eine Kündigung aus wichtigem Grund nur für künftige Zahlungsperioden gelten.
Kündigen Sie 3 Monate vor Vertragsende per Einschreiben, wenn der Vertrag automatische Verlängerung enthält. Referenz: Schweizer Gerichtsentscheid 4A_475/2013 bestätigt 3-monatige Fristen als übliche Praxis für Fitnessverträge.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Abos. Ein Widerruf von 14 Tagen gilt nur bei Haustürgeschäften und Telefonverkauf (Art. 40a ff. OR). Deshalb ist ein "Cooling-off" nur vorhanden, wenn Fitness First dies explizit anbietet (z. B. 7-Tage-Geld-zurück-Garantie in Singapur: Fitness First Singapore AGB).
Es wurden in den recherchierten Quellen keine standardisierten Rückgewinnungsangebote von Fitness First für Deutschland oder die Schweiz dokumentiert. Vorgehen für Verhandlung:
Vergleichsrechner: die günstigste reale Alternative aus der Recherche ist Fitdich (Zug) mit CHF 32.92 pro Monat.
Jahreskosten Fitdich: CHF 32.92 x 12 = CHF 395.04. (Alternativangabe von Fitdich: Jahrespreis CHF 395 laut Quelle.)
Beispielersparnis gegenüber einem teureren Anbieter: med&motion Zürich kostet CHF 130 pro Monat = CHF 130 x 12 = CHF 1 560. Ersparnis bei Wechsel zu Fitdich: CHF 1 560 - CHF 395.04 = CHF 1 164.96 pro Jahr.
Konkrete Mitpreisangaben aus Konkurrenzquellen: PureGym CHF 59 / Monat (CHF 59 x 12 = CHF 708), LIONSOUL CHF 100 / Monat (CHF 100 x 12 = CHF 1 200), GYMONE CHF 150 / Monat (CHF 150 x 12 = CHF 1 800), med&motion CHF 130 / Monat (CHF 1 560 / Jahr), Fitdich CHF 32.92 / Monat (CHF 395.04 / Jahr).
Massgebliches Recht: Obligationsrecht (OR). Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und automatische Verlängerung richten sich nach dem geschlossenen Vertrag; missbräuchliche Klauseln können angefochten werden.
In der Schweiz existiert kein generelles 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Abos. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gilt nur für Haustürgeschäfte und Telefonverkauf (Art. 40a ff. OR) - nicht für Online-Abos.
Eine Kündigung ist erst wirksam, wenn sie beim Anbieter eingetroffen ist (Zugangsprinzip). Der eingeschriebene Brief (Einschreiben) ist das gebräuchliche Beweismittel in der Schweiz.
Wenn die Kündigung nicht anerkannt wird: kontaktieren Sie Konsumentenschutz-Organisationen (z. B. Schweizerischer Konsumentenschutz), kantonale Schlichtungsbehörden oder Rechtsberatung. Bei grenzüberschreitenden Verträgen (z. B. Mitgliedschaft in Deutschland) prüfen Sie die örtliche Schlichtungsstelle oder deutsche Verbraucherschutzzentralen.
Ihr Zugang endet zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums. Prüfen Sie Login und App-Berechtigungen; löschen Sie gespeicherte Zahlungsdaten in Ihrem Konto.
Fordern Sie eine Abschlussrechnung an und prüfen Sie letzte Abbuchungen. Bei SEPA/Lastschrift: stoppen Sie keine grundsätzliche Abbuchung ohne schriftliche Bestätigung der Vertragsauflösung; fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.
Fitness First-spezifische Regeln zur Datenspeicherung wurden für die Schweiz nicht veröffentlicht. Wenn Sie Löschung wünschen, fordern Sie diese schriftlich (Datenauskunft, Löschung) gemäss Datenschutzrecht; speichern Sie die Antwort als Nachweis.
Bei Neuaufnahme gelten die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Tarife und AGB. Fragen Sie nach Sonderkonditionen für ehemalige Mitglieder, falls gewünscht.
Nutzen Sie diese Checkliste, um die Kündigung rechtswirksam und nachvollziehbar durchzuführen.
Nicht veröffentlicht von Fitness First
/ mois
Zugang zu Geräten, Gruppenkurse (abhängig vom Klub)
Nicht veröffentlicht von Fitness First
/ mois
Zusätzliche Leistungen wie Kurse, Spa oder Multi-Klub-Zugriff (abhängig vom Klub)
Keine Bindung. Billoff hilft Ihnen, Ihr Fitness First-Abonnement zu kündigen oder anzupassen, ohne alle Details allein zusammensuchen zu müssen.
Unten finden Sie gängige Alternativen, die Menschen für diese Art von Abonnement vergleichen.
CHF 59
/ mois
Flexibles Monatsabo, Fokus auf niedrige Preise
CHF 100
/ mois
Keine automatische Vertragsverlängerung, 24/7-Zugang
CHF 150
/ mois
Premium-Ausstattung, 24/7-Zugang
CHF 130
/ mois
Zielorientiertes Training, 24/7 Zugang per Badge
CHF 32.92
/ mois
Staff-free Gym, sehr günstiger Jahrespreis
Fitness First ist in vielen Ländern verfügbar. Hier sind einige häufig genannte Märkte:
Was Sie über die Abonnement- und Kündigungsbedingungen von Fitness First wissen sollten:
Automatische monatliche oder jährliche Verlängerung. Die Abrechnung erfolgt über das Hauptkonto oder die Plattform, auf der Sie sich angemeldet haben.
Die Verlängerung erfolgt automatisch am Ende jedes Abrechnungszeitraums, solange das Abonnement aktiv bleibt.
Kündigen Sie in den Kontoeinstellungen oder im App Store, über den Sie sich angemeldet haben. Der Zugriff bleibt in der Regel bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bestehen.
Rückerstattungen hängen vom Abrechnungsdatum, dem Land und dem Zahlungskanal ab.
Der Administrator des Familienplans kann Mitglieder gemäß den Haushalts- und Altersregeln des Dienstes hinzufügen oder entfernen.
Tarifänderungen und Kündigungen unterliegen den Bedingungen des Anbieters und dem lokalen Recht.
Billoff vereinfacht die Kündigung: Wir übernehmen den Kündigungsprozess für Ihr Fitness First-Abonnement, unabhängig davon, welche Zahlungsmethode Sie verwenden.
Mit wenigen Klicks kündigen, anpassen oder Optionen vergleichen.