Umzug / Wohnsitzwechsel
Ein Wohnsitzwechsel begründet in der Regel kein automatisches Kündigungsrecht für digitale Abonnements. Kündigen Sie über die regulären Kanäle (Konto, E-Mail, Einschreiben). Legen Sie einen Adressnachweis nur vor, wenn Justdone diesen konkret verlangt. Keine spezifische gesetzliche Vorschrift in der Schweiz für Online-Abos.
Preisänderung durch Justdone
Wenn Justdone den Preis erhöht und Ihr Vertrag keine Klausel für automatische Anpassung enthält, prüfen Sie die AGB auf ein Sonderkündigungsrecht. In strittigen Fällen kann eine missbräuchliche Klausel nach Art. 8 UWG anzufechten sein. Reichen Sie Belege (Ankündigung, Datum, Kontoauszug) ein, wenn Sie zusätzliches Recht geltend machen.
Tod des Abonnenten
Im Todesfall sollten Erben den Nachweis (Sterbeurkunde) zusammen mit einer Kündigung per E-Mail oder Einschreiben an [email protected] senden. Bewahren Sie die Empfangsbestätigung auf.
Legitime Gründe / akzeptierte Gründe
Aus der Recherche ergeben sich keine speziellen, von Justdone anerkannten legitimen Kündigungsgründe. Generelle Probleme (unberechtigte Abbuchungen) müssen mit Kontoauszügen und E-Mails belegt werden.
Ende der Mindestlaufzeit
Wenn eine Mindestlaufzeit im Vertrag festgelegt ist, gilt diese vertraglich. Eine Kündigung muss so eintreffen, dass sie zum Ablauf der Vertragsperiode wirksam wird. In der Schweiz gilt das Zugangsprinzip: Kündigungen sind erst wirksam, wenn sie beim Anbieter eintreffen.
Widerrufsrecht / Cooling-off
In der Schweiz gibt es kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Abos. Ein Widerrufsrecht von 14 Tagen besteht nur bei Haustürgeschäften und Telefonverkauf (Art. 40a ff. OR). Daher ist nach Schweizer Recht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Justdone-Abos vorhanden.